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Webseitengestaltung zwischen Compliance und Benutzerfreundlichkeit
STUTTGART. Cookie-Banner stören. So lässt sich salopp das Kernergebnis einer Umfrage des IT-Verbands Bitkom unter mehr als 1000 Internetnutzern aus Deutschland zusammenfassen. Drei Viertel der Befragten fühlen sich von Cookie-Bannern und den damit einhergehenden Tracking-Einstellungen belästigt. 68 Prozent sagen sogar, sie möchten sich damit überhaupt nicht beschäftigen. Dennoch kommt kein Unternehmen, dass eine rechtssichere Firmenwebsite oder andere Onlineinhalte für Kunden und Interessenten bereithalten will, um das Thema herum.
Allerdings ist Rechtssicherheit nur das eine Kriterium, das erfüllt werden muss. Gleichzeitig sollte eine Firmenwebsite möglichst benutzerfreundlich sein. Man sollte Nutzern das Leben so leicht wie möglich machen, wenn es um Cookie-Banner geht, empfiehlt Ronald Hajdo, Gründer und Geschäftsführer der Stuttgarter Digitalagentur Verdure, die sich unter anderem mit Opt-in-Optimierung befasst, also mit der Frage, wie man User dazu bringt, Cookies möglichst umfassend zu akzeptieren.
Ungünstig gestalteter Banner vertreibt User von der Webseite
Im schlimmsten Fall sind Nutzer von einem ungünstig gestalteten Cookie-Banner so genervt, dass sie die Webseite sofort wieder verlassen. „Ungünstiger als User, die nicht getrackt werden können, sind nur User, die gar nicht erst auf der Website bleiben“, meint Hajdo. Im Branchenjargon spricht man dabei von schwacher „Privacy UX“, also einer sehr unvorteilhaften Benutzererfahrung im Zusammenhang mit Datenschutz.
Website-Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites auf dem Rechner des Nutzers abgelegt werden, wenn dieser die Seite aufruft. Die darin enthaltenen Daten bleiben auch nach dem Verlassen der Website auf dem Rechner erhalten und können später wieder ausgelesen werden. Auf diese Weise können zum Beispiel Log-in-Informationen dauerhaft festgehalten werden. Es lässt sich aber auch das Nutzerverhalten längerfristig verfolgen, was für Marketingzwecke genutzt wird. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, gilt die Datenschutzgrundverordnung.
Daten, die gespeichert werden, im Detail nennen
„Websitebetreiber sollten deswegen beim ersten Öffnen der Website eine Einwilligung des Nutzers bezüglich der Cookie-Nutzung einholen“, sagt Jörg ter Beek, Datenschutzexperte beim Beratungshaus Cortina-Consult im westfälischen Münster, das auf Consent-Management spezialisiert ist. Dabei sollte so detailliert wie möglich aufgelistet werden, um welche Daten es sich handelt, wozu diese genutzt werden oder auch an wen diese Daten weitergegeben werden. Alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, wie etwa Session-Cookies, erfordern eine ausdrückliche Einwilligung, bevor sie abgelegt werden dürfen. Der Cookie-Hinweis, oft auch Cookie-Banner genannt, sorgt dafür, wenn korrekt formuliert und technisch umgesetzt. Er sollte mindestens die drei Auswahloptionen enthalten: Allen Cookies zustimmen, Nur technisch notwendige Cookies erlauben und Anpassen der Cookie-Auswahl“ enthalten.
Zur Gestaltung gibt die Agentur Verdure folgende Tipps: Overlays, bei dem der eigentliche Website-Inhalt ausgegraut oder anderweitig verborgen und unzugänglich gemacht wird, sollte man vermeiden. Erfahrungsgemäß sei das Frustpotenzial dabei besonders groß. Eine Nutzung der Website mit den technisch erforderlichen Cookies sollte unmittelbar möglich sein − auch ohne zuvor mit dem Cookie-Hinweis interagieren zu müssen. Als optimal erweist sich die Platzierung des Cookie-Banners in der Ecke am unteren Bildschirmrand, rechts oder links. Eine quadratische oder annähernd quadratische Form sei dem Bannerformat vorzuziehen, weil weniger aufdringlich und leichter zu überblicken.
Cookie-Box optisch an die Homepage anpassen
Eine knappe, leicht verständliche Erklärung fördere ebenfalls eine hohe Opt-in-Rate. Die farbliche Gestaltung der Cookie-Box sollte idealerweise ans Design der Website angepasst sein, insbesondere bei Farben- und Schriftenauswahl, so dass sie nicht als Störung, sondern eher als zusätzliche Wahlmöglichkeit für besseren Service wahrgenommen wird.
Gericht schränkt Nuding als Gestaltungsprinzip ein
Website-Anbieter setzen bei der Gestaltung des Cookie-Banners oft auf Nudging. Dabei werden psychologische Tricks bei der Gestaltung ausgenutzt, um die Chance auf ein volles Opt-in zu erhöhen. So wird diese Auswahloption etwas in grün dargestellt oder gefettet − im Gegensatz zu den Alternativen. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 80/23) hat allerdings klargestellt, dass die Schaltflächen eines Cookie-Banners gleichwertig zu gestalten sind.