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Pandemie

Streit um Corona-Soforthilfen: Über 1.400 Klagen gegen geforderte Rückzahlungen

Existenzbedrohte Unternehmen profitierten im Frühjahr 2020 von Corona-Soforthilfen. Wer nicht so viel Hilfe brauchte, soll das Geld nun zurückzahlen. Wie ist der Stand der Dinge?

1.444 Unternehmen klagen gegen die Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen.

IMAGO/Rene Traut)

Stuttgart. Insgesamt 1.444 Unternehmen und Selbstständige gehen aktuell gerichtlich gegen die geforderte Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch das Land vor. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor.

In mehreren Musterverfahren vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten wurden bis Ende 2024 in erster Instanz insgesamt acht Rückforderungsbescheide aufgehoben. Die Entscheidungen sind aber bislang nicht rechtskräftig. In den meisten Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt, mit dem Ziel, „für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen“.

Kritik von der FDP

Der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, sagte, die Landesregierung laufe auf das nächste Desaster zu: Rund zwei Drittel aller Corona-Soforthilfen basierten auf der ersten Richtlinie aus dem März 2020. „Diese ist aber rechtlich äußerst fragwürdig, bisher wurde allen acht verhandelten Klagen gegen diese Richtlinie recht gegeben.“

Daher sei davon auszugehen, dass auch bei den offenen Klagen noch sehr viele Gerichtsniederlagen für die Landesregierung folgen werden. „Sie steht vor einem Scherbenhaufen an verlorenen Klagen, fehlerhaft abgewickelten Anträgen und ungerecht behandelten Unternehmern!“

Insolvenzwelle blieb aus

Im Südwesten wurden Soforthilfen im Volumen von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt, wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums weiter hervorgeht. Es verwies auf einen Abschlussbericht zu den Corona-Hilfen. Ein Ergebnis sei, dass die Corona-Hilfsprogramme laut den Angaben der geförderten Unternehmen in hohem Maße zum Erhalt ihrer Zahlungsfähigkeit sowie zur Stabilisierung ihrer finanziellen Lage und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen und grundsätzlich zu deren Überleben am Markt beigetragen haben. Eine Insolvenzwelle habe dadurch verhindert werden können.

Im Corona-Frühjahr 2020 konnten Not leidende Betriebe eine staatliche Unterstützung beantragen. Insgesamt wurden Hilfen aufgrund eines reinen Landesprogramms und eines Programms vom Bund im Volumen von rund 2,28 Milliarden Euro gewährt. (dpa/lsw)

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