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Streit um Ausnahmen bei der Lkw-Mautpflicht
Stuttgart . „Wir sind darüber regelrecht entsetzt“, sagt Reiner Bierig, der Geschäftsführer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Baden-Württemberg. „Wir haben selten so einen Aufschrei in unserer Branche erlebt.“ Bierig fordert, dass auch für die Galabau-Betriebe die „Handwerkerausnahme“ gelten müsse. Damit will das Bundesverkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP) jene Fahrzeuge von der Lkw-Maut ausnehmen, die für handwerkliche Tätigkeiten genutzt werden. Doch diese Regelung gilt nicht für Firmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus.
„Das Ministerium hat bei der Definition, für wen die Ausnahme gilt, auf eine uralte Liste von Handwerksberufen zurückgegriffen“, erklärt Bierig. „Auf der ist unsere Branche nicht vertreten, weil wir vom Berufsbild her zur Landwirtschaft gehören“. Dabei würden auch Garten-, und Landschaftsbauer handwerksnahe Dienstleistungen ausführen. „Wir dürfen genauso Terrassen bauen wie Fliesenleger oder Mauern wie Maurer“, erklärt der Verbandschef. Gerade da, wo sich die Tätigkeiten überschneiden, warnt Bierig, könne es künftig zu Nachteilen für seine Betriebe kommen. „Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die schreit zum Himmel.“
Rechtsgutachten bestätigt Unmut der Garten- und Landschaftsbauer
Sein Bundesverband hatte zu der Problematik ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Rechtswissenschaftler Matthias Knauff von der Friedrich-Schiller-Universität Jena bestätigte darin, dass der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau im mautrechtlichen Sinne ein mit dem Handwerk vergleichbarer Beruf ist. Die Ausnahmeregelung müsse daher auch für diese gelten, schreibt Knauff in dem 18-seitigen Papier. Der Jurist sieht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, wenn Garten-, und Landschaftsbauer bei der Maut anders behandelt würden als Betriebe aus dem Handwerk.
„Wir sind daher massiv aktiv worden“, erzählt Bierig. „Seither kriegen wir von allen Seiten der Politik Unterstützung“, sagt er. Etwa von der FDP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Die 18 FDP-Abgeordneten haben ihren Parteikollegen Volker Wissing in einem Brief gebeten, dies zu korrigieren. „Die unterschiedliche Handhabung der Bemautung führt zu Wettbewerbsverzerrungen“, heißt es darin. Wissing solle die Garten- und Landschaftsbauer ebenfalls von der neuen Mautpflicht befreien. Landesminister wie Peter Hauk, Nicole Razavi und Nicole Hoffmeister-Kraut (alle CDU) unterstützen diese Forderung. „Sollte diese Ungleichbehandlung nicht gestoppt werden, läuft das Verkehrsministerium in eine Klagewelle“, kündigt Bierig an.
Auch beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) sorgt die Maut für Aufregung. „Mit Sorge blicken die baden-württembergischen Unternehmen auf den 1. Juli“, wenden sich die Kammern an die Öffentlichkeit. „Zahlreiche Betriebe hofften zurecht auf eine mögliche Ausnahmegenehmigung, wurden jedoch vom Bund zu lange im Unklaren gelassen. Das hat zur Folge, dass die Unternehmen sich nicht rechtzeitig auf den Stichtag vorbereiten konnten.
Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar und für die Kammern federführend in Verkehrsfragen, moniert, dass viele Unternehmen nicht ausreichend informiert seien. „Sie werden überrascht sein, wenn sie nach dem 1. Juli erstmals kontrolliert werden“, sagt er und verlangt. Der Starttermin müsse verschoben und bei der Umsetzung der Maut muss nachgebessert werden.
Maut führt zu zusätzlichen Kosten von 11 bis 25 Cent pro Kilometer
Nitschke prangert zudem die weitere Belastung der Wirtschaft an. „Inmitten einer Konjunkturflaute ist die Einführung zusätzlicher Kosten von elf bis 25 Cent pro Kilometer eine erhebliche Belastung. Dies trifft kleine und mittelständische Betriebe besonders hart, die bereits heute mit zahlreichen Kostensteigerungen konfrontiert sind“, sagt er.