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Weiterbildung

Öffentliche Unterstützung für den Strukturwandel in Betrieben

Das Qualifizierungsgeld der Bundesagentur für Arbeit soll Belegschaften für neue Aufgaben fit machen. Unternehmen können dieses Förderprogramm jetzt nutzen.

Das neu gestartete Internetportal „Mein Now“ informiert Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Fortbildungsangebote.

Jürgen Schmidt)

STUTTGART. Gleich zwei Neuerungen sollen die berufliche Weiterbildung in den kommenden Monaten voranbringen. Zum einen können Arbeitgeber vom 1. April an das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Belegschaft für Zukunftsaufgaben fit machen möchten. Zum anderen ist jetzt das Onlineportal „Mein Now“ der Bundesagentur für Arbeit zur Orientierung auf dem Weiterbildungsmarkt an den Start gegangen.

„Der Gesetzgeber unterstützt mit dem Qualifizierungsgeld vom Strukturwandel betroffene Unternehmen“, erklärt Steuerberaterin Stefanie Striegan vom auf den Mittelstand spezialisierten Beratungsunternehmen Ecovis. Damit könnten Unternehmen Fachkräfte durch die Finanzierung von Weiterbildungen im Unternehmen halten.“

Arbeitsagentur übernimmt Kosten in Höhe des Kurzarbeitergelds

Das Grundprinzip dabei ist: Arbeitnehmer, bei denen eine Qualifizierung nötig ist, damit sie auch künftig beschäftigt werden können, durchlaufen eine Vollzeitweiterbildung ohne dass dabei das Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird. Währenddessen bezahlt die Arbeitsagentur Qualifizierungsgeld.

Die Höhe des Förderbetrags lehnt sich dabei am Kurzarbeitergeld an und wird als Lohnersatzleistung in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettogehalts überwiesen. Die Kosten der Weiterbildung selbst muss der Arbeitgeber tragen. Ansprechpartner ist die örtliche Arbeitsagentur.

Es gibt dabei einige Voraussetzungen. So muss die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen, ihr Inhalt über eine rein arbeitsplatzbezogene Schulung hinausgehen und der Bildungsträger eine entsprechende Zulassung haben. Entscheidend ist zudem: Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft muss per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag festgehalten sein. Bei größeren Unternehmen heißt wesentlich mindestens 20 Prozent der Beschäftigten, bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern mindestens zehn Prozent.

Unternehmer kritisieren die Vorgaben für eine Förderung

Dies sorgt für Kritik. Hier würden unnötigerweise tarifpolitische und mitbestimmungsrechtliche Anliegen mit ins Spiel gebracht, bemängelt beispielsweise der Arbeitgeberverband Unternehmer Baden-Württemberg.

Ebenfalls ganz neu ist das Portal „Mein Now“ der Arbeitsagentur, das als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landesspezifische und bundesweite Angebote hinweist. Das Portal richtet sich mit seinen Informationen sowohl an Arbeitnehmer wie auch an Arbeitgeber. Dort sind auch die Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Sachen zusammengefasst .

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