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Neue Klimaschutz-Bürokratie belastet heimische Firmen
Stuttgart. Eigentlich soll der europäische CO2-Grenzausgleichmechanismus Unternehmen finanziell entlasten, damit sie CO 2 -Abgaben nicht doppelt bezahlen müssen. Denn Abgaben für Importe, die sie schon im Ausland bezahlt haben, können sie dann im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) abziehen. Damit will die EU eine Doppelbelastung von Unternehmen durch Klimaschutzabgaben vermeiden.
Nur drei Prozent der Unternehmen fühlen sich ausreichend informiert
Doch das damit verbundene Erfassungssystem treibt heimische Unternehmer einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart zufolge zur Verzweiflung. Bis Ende Februar mussten importierende Unternehmen in einem ausführlichen Bericht Auskunft geben, wie hoch der Kohlendioxid-Ausstoß der von ihnen in die EU eingeführten Güter ist. Nur drei Prozent der befragten Unternehmen fühlten sich demnach ausreichend informiert, um diesen Pflichten nachzukommen, heißt es seitens der IHK. Und diese sind nicht einmalig zu erfüllen.
Betroffene Unternehmen müssen bis zum Inkrafttreten des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), wie das System offiziell heißt, im übernächsten Jahr, quartalsweise Berichte über die CO 2 -Belastung ihrer Importwaren erstellen. Und die Onlineformulare beinhalten laut IHK rund 300 Datenfelder.
Wirtschaft: EU-Meldeportal hat Programmierfehler
Die Daten müssen sie bei ihren Lieferanten im EU-Ausland abfragen, weil nicht Standardwerte für bestimmte Produkte angesetzt werden sollen, sondern individuelle Werte.
Doch es ist nicht nur der Umfang der Daten, die die Firmen belastet, sondern auch die nicht funktionierende digitale Infrastruktur. Das EU-Meldeportal habe Programmierfehler und erzeuge unverständliche Fehlermeldungen, haben Unternehmen in der Umfrage bemängelt. Zudem fehle eine deutsche Anleitung. 94 Prozent der Befragten hielten den Aufwand für unangemessen, so die IHK.
EU will das System auf alle Industriegüter ausweiten
Betroffen sind vor allem Importe von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Allerdings müssen auch Firmen, die aus diesen Stoffen hergestellte Produkte einführen, die CBAM-Anforderungen erfüllen.
Längerfristig wird der Aufwand einen großen Teil der Wirtschaft, die im Außenhandel tätig ist, treffen. Die EU-Kommission plane den Anwendungsbereich bis 2034 stufenweise auf alle Industriegüter auszudehnen, erklärt das Prüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG.
„Die Berechnungs- und Dokumentationspflichten sind dermaßen komplex, dass kaum ein Unternehmen sie bewältigen kann“, kritisiert der Stuttgarter IHK-Präsident und Vize des BWIHK, Claus Paal. Die EU müsse dringend nachbessern.