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Mobilitätszuschuss als Benefit bei Arbeitnehmern begehrt
ULM. Vom 1. Dezember an können Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre sowie Auszubildende, Schüler und Studierende bis zum 27. Lebensjahr für 365 Euro in ganz Deutschland mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren. „Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet ist“, sagt Stephanie Adler von der Handwerkskammer Ulm, Dieses vergünstigte Deutschland-Ticket löst das bisherige Jugendticket-BW ab.
„Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschland-Ticket steuerfrei als Jobticket zur Verfügung stellen, auch wenn das Ticket überwiegend privat genutzt wird“, schlägt Adler vor. Denn die finanzielle Unterstützung beim Weg zur Arbeit ist bei Arbeitnehmern beliebt.
Zwei Möglichkeiten der steuerfreien Förderung
„Die 2022 veröffentlichte Trend-Studie zu Mitarbeiter-Benefits zeigt, dass flexible Mobilitätsangebote zusammen mit dem Gesundheitsbudget und dem digitalen Essenszuschuss bei Mitarbeitern und Arbeitgebern unter den Top drei der beliebtesten Benefits sind“, erklärt Ludwig Tiffinger Geschäftsführer des Benefit-Dienstleisters Probonio. Schon seit 2019 fördere der Fiskus den öffentlichen Nahverkehr als Mitarbeiter-Benefit mit Steuerfreibeträgen, erklärt der Experte. Gemäß Paragraf 3 Nr.15 Einkommensteuergesetz könne der Arbeitgeber auch das Deutschlandticket steuerfrei bezuschussen oder komplett bezahlen. Dabei gebe es zwei Möglichkeiten, das Deutschlandticket steuerfrei anzubieten.
Die eine Variante sei das klassische Jobticket. Dabei kauft der Arbeitgeber kauft das Deutschlandticket auf eigene Rechnung und gibt es an seine Mitarbeiter aus. Das Deutschlandticket als Jobticket kann steuerfrei über den 50-Euro-Sachbezug abgerechnet werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Sachbezug nicht bereits für andere Mitarbeiterbenefits genutzt wird.
Erstattung wird nicht auf andere Leistungen angerechnet
Daneben steht als zweite Option das Erstattungsprinzip über einen Mobilitätszuschuss. In diesem Fall kauft der Mitarbeiter das Deutschlandticket selbst und erhält eine Erstattung vom Arbeitgeber, meist über die Gehaltsabrechnung.
Der ÖPNV-Zuschuss als Erstattung, also eben beispielsweise die Erstattung eines 49-Euro-Tickets, ist seit 2019 steuerfrei. Dies gilt auch zusätzlich zu bereits gewährten Sachbezügen. „Es können also zum Beispiel Gutscheine als Sachbezug für Mitarbeiter und das Deutschlandticket zu insgesamt fast 100 Euro kombiniert und somit deutlich mehr steuerfreie Benefits für die Mitarbeiter angeboten werden“, erläutert Tiffinger.