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Mindestfläche für Büroarbeitsplätze muss eingehalten werden
BALINGEN. Bei der Gestaltung von Büros hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Multispace- oder auch Open-Space-Konzepte gelten heute als besonders flexible und moderne Lösungen für Arbeitsräume. Darauf weist Walter Meinlschmidt hin, Chef der Meinlschmidt-Gruppe mit Sitz in Balingen, die auf Objekteinrichtung spezialisiert ist.
Der Unternehmer ist überzeugt: In einem gut geplanten und gestalteten Büro wird mehr geleistet. Ein Hauptkriterium sei dabei ein angemessenes Platzangebot. „Nur so kann man Mitarbeitern gesundes Arbeiten nach ergonomischen Grundwerten ermöglichen“, erläutert der Firmeninhaber.
Auch wer ohne externe Beratung ein Büro einrichtet, sollte zumindest die Maßgabe der Arbeitsstättenverordnung im Blick haben. Speziell die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gibt die Richtwerte vor, die für die Bürofläche pro Mitarbeiter gelten. Das absolute Minimum bei der Grundfläche von Arbeitsräumen sind acht Quadratmeter. Kleiner darf der Platz nicht bemessen sein. Für jeden weiteren Arbeitsplatz sind mindestens sechs zusätzliche Quadratmeter vorzusehen.
Auch die Höhe der Arbeitsräume ist rechtlich festgelegt
Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich so, bei Mitberücksichtigung von Möblierung und Verkehrsflächen, bei Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf mindestens von acht bis zehn Quadratmetern je Arbeitsplatz. Bei Großraumbüros sind von zwölf bis 15 Quadratmeter je Arbeitsplatz auszugehen − weil mehr Platz für die Wege zwischen den Schreibtischen und mehr Abstand um Störungen zu vermeiden, nötig ist.
Auch bezüglich der Raumhöhe gibt es Vorschriften. Bei einer Grundfläche von bis zu 50 Quadratmetern sollte ein Büroraum eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Meter aufweisen. Bei mehr als 50 Quadratmetern sollten es mindestens 2,75 Meter, bei mehr als 100 Quadratmetern mindestens drei Meter und bei mehr als 2000 Quadratmetern mindestens 3,25 Meter sein.