Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Geschäftsbeziehungen

Ist ein Geschäftspartner insolvent? – Vorab ein Insolvenzportal nutzen

Wenn Unternehmen mit einem Lieferanten oder Kunden in Kontakt treten, sollten sie dessen Zahlungsfähigkeit und Verlässlichkeit prüfen. Erste Hinweise auf finanzielle Probleme kann das amtliche Insolvenzportal liefern.

Alle amtlichen Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren deutscher Insolvenzgerichte werden auf einem gemeinsamen Onlineportal veröffentlicht.

IMAGO/Sascha Steinach)

Stuttgart. Das Portal der deutschen Insolvenzgerichte ist für Unternehmen ein wichtiges Werkzeug, um die Risiken bei Geschäften zu verringern, gerade wenn es um neue Geschäftspartner geht. Auf der Webseite werden bundesweit sämtliche öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlicht. Wer wissen möchte, ob ein möglicher Geschäftspartner insolvent ist, kann hier fündig werden. Die Nutzung ist kostenfrei und unkompliziert.

Julia Menke, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS, weist darauf hin, dass kein Eintrag nicht zwangsläufig bedeutet, das kein Insolvenzverfahren anhängig ist. „Es kann vorkommen, dass das Insolvenzgericht zwar einen Antrag erhalten, jedoch noch keinen Beschluss veröffentlicht hat“, erklärt die Juristin. Zudem wird nicht jede Maßnahme im Rahmen eines Insolvenzverfahrens veröffentlicht. Beschlüsse wie die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung werden meist nicht in das Portal aufgenommen.

Seit 2023 gibt es eine vereinfachte Suchmaske, die für alle Verfahren genutzt werden kann. Wichtige Informationen zu Terminen, wie etwa der Forderungsanmeldung oder Gläubigerversammlung, sind ebenfalls zu finden. Auch die Suchfunktion mit Wildcards, also Platzhaltern, kann bei unklarer Schreibweise eines Firmennamens hilfreich sein.

Anwältin Menke rät zudem generell, nicht voreilig Schlüsse zu ziehen: „Eine einfache Recherche reicht oft nicht aus, um die wirtschaftliche Situation eines Geschäftspartners vollständig zu beurteilen. Ein Gespräch mit den Verantwortlichen sowie eine Prüfung der Vertragsstruktur können zusätzliche Sicherheit bieten.“ Ein schneller Blick in das Portal lohnt aber allemal. Und bei einem Treffer dort sollten Geschäfte nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen abgewickelt werden.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren