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Umfrage: Immer mehr Architekten lassen sich anstellen

Mittlerweile sind knapp zwei Drittel der Mitglieder der Architektenkammer angestellt, wie eine Umfrage unter Planern zeigt. Zugleich offenbart die Umfrage einen Trend: Die Entwicklung geht hin zu größeren Büros. Die Verdienste sind zwar gestiegen, dennoch sind die Planer unzufrieden damit.

Der Honorarumsatz pro Kopf (Median) liegt bei den Architekten bundesweit bei 82 000 Euro.

imago images/Westend61/Rainer Berg)

Stuttgart . Baden-württembergische Büroinhaber von Architekturbüros erzielen bundesweit die meisten Überschüsse. „Dennoch bleiben auch sie hinter den Einkommen anderer freier Berufe zurück“, sagte Hans Dieterle, der Geschäftsführer der Architektenkammer BW vor Kammermitgliedern. Er verwies dabei auf die Befragung der Länderkammern unter Architekten. Danach lag der Honorarumsatz pro Kopf (Median) 2023 bundesweit bei 82 000 Euro.

Zahl der Büros, die von einer Person geführt werden, nimmt ab

Die Befragung der Planer findet alle zwei Jahre statt. Ein Trend sei die Entwicklung zu größeren Büros, erklärte Dieterle. Waren 2013 noch 42 Prozent der Büros von einer Person geführt, liegt der Anteil jetzt nur noch bei 34 Prozent. Gleichzeitig stieg der Anteil der Büros mit zehn und mehr Beschäftigten von sieben auf zwölf Prozent. Mittlerweile sind knapp zwei Drittel der Kammermitglieder Angestellte; davon rund die Hälfte in Büros. Daher müsse man als AKBW sowohl die Freien als auch die Angestellten, die großen wie die kleinen Büros im Blick behalten. „Dieser Spagat ist berufspolitisch nicht immer einfach“, sagte Dieterle.

Die Umfrage zeigt auch, dass die Bedeutung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) weiter abnimmt. Die befragten Inhaber hatten durchschnittlich nur noch 49 Prozent ihres Gesamtumsatzes im Jahr 2023 mit Honoraren erzielt, die nach der HOAI festgelegt wurden. 2021 waren es noch 57 Prozent.

Die Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, wonach die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen EU-Recht verstoßen. Als Folge des EuGH-Urteils wurde die HOAI zum 1. Januar 2021 geändert. Sie ist seitdem kein verbindliches Preisrecht mehr.

Gerade kleinere Büros rechnen immer häufiger Honorare nach geleisteten Stunden, auf Basis einer Zeitschätzung oder eines Fixhonorars ab. Die Stundensätze lagen bei 95 Euro je Stunde für Partner/Inhaber (Median), was weit unter den Werten anderer Freiberufler liegt.

Mehr als die Hälfte des Umsatzes wird im Bestandsbau erzielt

Ein Grund für die verstärkte Abrechnung nach Stunden oder Pauschalen sieht die AKBW darin, dass mehr als die Hälfte des Umsatzes baden-württembergischer Büros mittlerweile im Bestandsbau erzielt werden, wo die starren Leistungsphasen der HOAI selten passen.

Die bundesweite Umfrage zeigte zudem, dass Architekten, die direkt mit Bauanträgen zu tun haben, im Median 50 Bauanträge pro Jahr bearbeiten. 28 Prozent geben an, mehr als 100 Bauanträge auf dem Tisch zu haben. 71 Prozent der Anträge werden von Architekten verfasst, daneben aber auch von Ingenieuren, Handwerkern oder Bauunternehmern.

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