Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Streit vermeiden: Homeoffice braucht klare Regeln
STUTTGART . Beim Homeoffice scheiden sich die Geister. Die meisten Arbeitgeber haben sich damit zwar arrangiert, andere sind weiter grundsätzlich dagegen. Ein heikler Punkt ist, dass die Grenzen zwischen privatem Alltag und beruflichen Pflichten zu Hause leicht verschwimmen können – im schlimmsten Fall bleiben Arbeitsaufträge einfach unerledigt liegen. Arbeitgeber stehen dann vor der Herausforderung, nachlassende Arbeitsleistung nachzuweisen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Leistungsbereitschaft betreffender Mitarbeiter wieder herzustellen.
Rechtsanwalt Sebastian Schilling von der Arbeitsrechtskanzlei Kliemt in München rät Arbeitgebern, hier präventiv zu handeln. Klare Regelungen, die die Erwartungen an die Arbeitsleistung sowie die Erfassung der Arbeitszeit im Homeoffice definieren, seien unerlässlich. „Mit einer gut durchdachten Homeoffice-Richtlinie lassen sich viele Missverständnisse von vornherein vermeiden“, so der Experte.
Diese Richtlinien sollten nicht nur festlegen, wie Arbeitszeiten dokumentiert werden, sondern auch die zeitliche Erreichbarkeit der Mitarbeiter definieren und wie sie ihre Leistung nachzuweisen haben. „Je klarer die Regeln, desto geringer das Konfliktpotenzial – sowohl juristisch als auch im Team“, erklärt Schilling.
Doch was tun, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter im Homeoffice seine Pflichten vernachlässigt? Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn ein Verdacht allein reicht nicht aus, um arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder gar eine Kündigung auszusprechen.
„Für eine Verdachtskündigung braucht es konkrete Anhaltspunkte, die die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Pflichtverstoßes belegen“, erklärt Schilling. Empfehlenswert sei ein stufenweises Vorgehen: Wenn ein Gespräch nicht fruchtet, kann eine Abmahnung in Betracht gezogen werden. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen als Nachweis vor Gericht dokumentiert werden.