Heizungsbauer: Bürger sollten nicht auf Wärmeplanung warten
Stuttgart . Im November hat der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Danach müssen Kommunen eine Wärmeplanung vornehmen. Das Gesetz ist eine Ergänzung der im September beschlossenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Am Freitag wird der Bundesrat darüber beraten.
„Das Wärmeplanungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Klarheit bei den zukünftigen gesetzlichen Regelungen beim Heizungstausch“, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. „Wärmeplanung kann langfristig einen wichtigen Impuls für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gebäude geben“, so Becker. Gleichzeitig warnt er vor allzu großen Hoffnungen. „Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument – es handelt sich jedoch nicht um einen konkreten Ausbauplan. Wenn eine Stadt oder Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan erstellt, entfaltet dies keine Rechtswirkung in Hinblick auf die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes in Bestandsgebieten.“ Auch lasse sich dadurch nicht ableiten ob beispielsweise ein Wärmenetz oder eine Wasserstoffleitung gebaut werde. Becker rät Bürgern daher, nicht mit dem Tausch einer Heizungsanlage auf die Wärmeplanung zu warten.
Der Verbandschef prognostiziert: „90 Prozent der Gebäude in Baden-Württemberg, die heute noch nicht an ein Wärmenetz angeschlossen sind, werden es in 20 Jahren auch nicht sein.“ Becker verweist dabei auf Zahlen der Energiewirtschaft. Demnach sind im Südwesten nur rund 5,1, Prozent aller Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen. Für eine Verdopplung müsste die Ausbaugeschwindigkeit in einem Maße erhöht werden, wie man sie sich in keiner Weise vorstellen könne.
Zudem basieren derzeit 80 Prozent der Wärmenetze auf fossilen Brennstoffen, also Gas, Öl sowie Kohle. „Diese bestehenden Wärmenetze klimaneutral zu bekommen, ist für sich schon eine Herkulesaufgabe“, sagt Becker.