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Wirtschaftskrise

Für Kurzarbeit gelten wieder die alte Regeln

Die aktuelle Wirtschaftskrise führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Kurzarbeit in Anspruch nehmen wollen, wenn die Auftragslage schlecht ist. Dafür gelten aber seit dem vergangenen Jahr wieder die strengeren Regeln aus der Zeit vor der Corona-Pandemie.

Wenn Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen wollen, muss mindestens ein Drittel aller Arbeitnehmer von Arbeitsmangel betroffens sein.

IMAGO/Udo Herrmann)

BONNDORF. Immer mehr Betriebe nutzen Kurzarbeit, um die konjunkturell schwierigen Zeiten besser zu überstehen, beispielsweise auch die Firma Dunkermotoren in Bonndorf im Südschwarzwald. Schon seit Dezember 2023 setzt das Unternehmen mit etwa 850 Beschäftigten auf Kurzarbeit. Zugleich versucht man nun, über Auflösungsverträge die Belegschaft zu reduzieren. Laut Arbeitgeberverband Südwestmetall plant etwa jeder fünfte Betrieb der Metall- und Elektroindustrie Kurzarbeit.

Doch die Hürden für Arbeitgeber sind dabei wieder hoch, die Corona-Erleichterungen passé. Seit Juli 2023 gelten wieder die früheren strengen Regeln. Das heißt: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von Kurzarbeit betroffen sein. Und bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird, müssen Arbeitszeitkonten ausgeschöpft werden. Auch fällt die staatliche Unterstützung geringer aus – bezahlt werden nur noch 60 bis 67 Prozent des entfallenen Nettoentgelts statt wie 80 bis 87 Prozent. Die maximale Bezugszeit liegt wieder bei zwölf Monaten statt zuvor 28 Monaten.

Kurzarbeit für jede Abteilung getrennt anmelden

Ein Stolperstein sei oftmals die Verteilung von Kurzarbeit auf Abteilungen. „Der sicherere Weg ist hier, von Anfang an Kurzarbeit für jede betroffene Betriebsabteilung separat anzumelden“, rät Jörn-Philipp Klimburg, Rechtsanwalt bei der Arbeitsrechtskanzlei Kliemt. Denn habe man sie einmal für den Gesamtbetrieb angemeldet, sei eine spätere Anpassung nur schwer möglich.

Dies könne bei einer Verbesserung der Auftragslage zu Kostenfallen führen: Geht beispielsweise die Zahl der betroffenen Mitarbeiter auf weniger als ein Drittel der Gesamtbelegschaft zurück, kann die Arbeitsagentur die Zahlungen an alle stoppen – selbst wenn in einzelnen Bereichen weiter ein hoher Arbeitsausfall herrscht.

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