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3-D-Druck am Bau

Für gedruckte Häuser sind neue rechtliche Regeln notwendig

Erste Pilotprojekte für Gebäude aus dem 3-D-Drucker sind bereits erfolgreich abgeschlossen und mit der Peri-Gruppe und Putzmeister sind inzwischen zwei heimische Hersteller der Drucktechnologie auf dem Markt. Doch für den Durchbruch zu großen Stückzahlen braucht es rechtliche Anpassungen.

Beim 3-D-Druck von Gebäuden werden weniger Bauarbeiter als beim konventionellen Bauen gebraucht. Foto: Putzmeister

Stuttgart/Aichtal. Der Betonpumpenhersteller Putzmeister aus Aichtal südlich von Stuttgart und seine Partner sprechen von einem Meilenstein: In Remmeltshofen, einem Ort im Landkreis Neu-Ulm, wurde mit dem mobilen 3-D-Drucker Karlos in 19 Stunden das neue Heim für den örtlichen Brauchtumsverein errichtet. Dies sei „ein großer Schritt für die Baubranche und ein starkes Signal in Richtung Digitalisierung und Nachhaltigkeit“, heißt es in einer Pressemitteilung von Putzmeister, dem Zementhersteller Schwenk, und der Rupp-Gruppe aus Weißenhorn. Das mittelständische Bauunternehmen aus Bayerisch-Schwaben hat ein Tochterunternehmen für den 3-D-Druck gegründet.

Für die Aichtaler ist es nicht das erste Projekt mit dem fahrbaren 3-D-Drucker. Er funktioniert im Prinzip wie eine Betonpumpe mit einer speziellen Düse. Im Mai hatte das Unternehmen gemeinsam mit Züblin eine Lagerhalle für Baumaschinentechnik in Stuttgart-Weilimdorf gedruckt.

Mehrere Pilotprojekte in Baden-Württemberg umgesetzt

Baden-Württemberg und der Raum um Neu-Ulm in Bayern sind die räumlichen Schwerpunkte für die Erprobung der Technologie. Der Konkurrent von Putzmeister im 3-D-Druck, der Gerüst-Schalungsbauer Peri aus Weißenhorn, hatte in Heidelberg gemeinsam mit dem Immobilienentwickler Kraus-Gruppe und Heidelberg Materials das größte gedruckte Gebäude in Europa fertiggestellt. Ende Januar waren die Schlüssel für das Gebäude, das als Serverfarm dient, übergeben worden. Und Rupp hatte schon vor drei Jahren gemeinsam mit Peri im Weißenhorner Stadtteil ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen gedruckt, um zu testen, ob die Technik auch für größere Gebäude anwendbar ist.

Während Peri auf Portaltechnologie setzt, bei der sich der Drucker an einem Stahlgerüst bewegt, arbeitet die auf einem Lkw montierte Putzmeisterpumpe mit einem 26 Meter langen schwenkbaren Arm, in dem die Leitung für den Beton verläuft. Der Druckvorgang wird in beiden Fällen über ein digitales Gebäudemodell gesteuert. Schalungen werden für die Wände nicht benötigt.

3-D-Druck spielt bei Architekten noch keine große Rolle

Auch wenn die Vorreiter des 3-D-Drucks am Bau hervorheben, dass die Technologie Planern neue Gestaltungsfreiheiten eröffnet, scheint das Interesse bei Architekten bislang eher gering. Das Thema spiele im Alltag deutscher Architekturbüros noch keine große Rolle, heißt es seitens der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW).

Beim Branchenverband Bauwirtschaft Baden-Württemberg sieht man die „vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten“ durchaus als Pluspunkt gegenüber konventionellen Bauweisen. Auch die „schnelle Bauzeit, die Möglichkeit, Material und Personal einzusparen“, nennt der Hauptgeschäftsführer des Bauverbands, Thomas Möller, als Vorteile. Letzteres könne zur Linderung des Fachkräftemangels in der Bauwirtschaft beitragen.

Bauwirtschaft erwartet keinen großen Schub für Wohnungsbau

Ungeachtet der Vorteile ist Möller allerdings skeptisch, dass der 3-D-Druck dem Wohnungsbau einen Schub geben kann. „Ob die neue Technologie helfen kann, den derzeit in Deutschland dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, ist fraglich“, erklärt der Verbandschef. Und als Manko sieht er auch, dass nur die Außenwände gedruckt werden könnten. Decken, Treppen und der gesamte Innenausbau müssen derzeit weiterhin konventionell erstellt werden.

Zudem braucht es aus seiner Sicht ebenso wie aus der der Architektenkammer noch rechtliche Anpassungen, um die neue Technologie in breiterem Umfang einsetzen zu können. „Da die neue Bauweise noch nicht genormt ist und die Behörden noch wenig Erfahrung damit haben, ist für jedes Bauwerk eine Einzelfallgenehmigung erforderlich“, gibt Möller zu Bedenken. Das mache die Genehmigungsverfahren aufwendig und langwierig.

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