Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
EU verlangt die Prüfung der KI-Kompetenz von Mitarbeitern
Stuttgart. Anfang Februar kommt auf all jene Unternehmen hierzulande, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, also zum Beispiel Chat-GPT bei der Büroarbeit, eine Neuerung zu. Und diese Neuerung hat im Vorfeld teils für Verwunderung, teils für Frust und Ärger gesorgt. Denn ab 2. Februar greifen die Vorschriften der EU-KI-Verordnung (KI-VO) zur KI-Kompetenz. Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichend Wissen im Umgang mit KI-Systemen verfügt.
Diese Regelung betrifft alle KI-Systeme im Anwendungsbereich der Verordnung und soll sowohl den sicheren Betrieb als auch die Haftungsminimierung gewährleisten.
Inka Knappertsbusch, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS erläutert: „Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, innerhalb kurzer Zeit für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen.“ Diese Kompetenz umfasst sowohl technisches Wissen, ein Verständnis der Chancen und Risiken von KI sowie die Fähigkeit, potenzielle Schäden zu bewerten.
Kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Verordnung
Die KI-VO selbst definiert die KI-Kompetenz als „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“
David Rappenglück, Rechtsanwalt bei CMS, erklärt dazu: „Die Förderung von KI-Kompetenz ist für Unternehmen auch von strategischer Bedeutung. Sie ermöglicht nicht nur den sicheren Betrieb, sondern schützt auch vor Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit KI.“ Obwohl Verstöße gegen diese KI-VO-Regelung, zu finden in Artikel 4, nicht direkt mit Bußgeldern sanktioniert werden, könnten bei Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder unzureichende Risikobewertung Haftungsansprüche aufgrund verletzter Sorgfaltspflichten entstehen.
Schulungsmaßnahmen proaktiv einführen
Unternehmen sollten daher proaktiv handeln und Schulungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter einführen, die auf die spezifischen Anforderungen ihrer eingesetzten KI-Systeme zugeschnitten sind. Dabei ist es wichtig, die vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen und Schulungen modular aufzubauen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen in der Belegschaft gerecht zu werden. Ein strukturiertes Schulungskonzept kann den Aufwand reduzieren und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte der KI-Kompetenz abgedeckt werden.