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Expertenbeitrag: Masernschutz
Dienstleister brauchen Nachweis über Impfschutz
Masern sind sehr ansteckend und können ohne direkten Kontakt übertragen werden. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz betrifft deshalb auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, in denen sich viele Menschen aufhalten. In bestimmten Fällen tangiert das Gesetz auch Vergabeverfahren.