Stuttgart. Es ist ein Gesetzesvorhaben, das im Grundsatz sowohl im politischen Betrieb im Land und bei den Kommunen wie auch in der Baubranche auf Zustimmung stößt: die durchgehende Digitalisierung des Bauantrags. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauanträge nach Inkrafttreten vollständig digital eingereicht werden können. Und ab dem Jahr 2025 muss das zwingend digital geschehen. Verwaltungsabläufe sollen standardisiert und gestrafft werden.
Auch der Verfahrensweg wird geändert. BauantrÃ...
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