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Corona-Hilfen: Manche Fehler waren vermeidbar
Ein Urteil ist zwar noch nicht gefallen, doch auch im zweiten Musterprozess um die Rückforderung von Corona-Hilfen für kleine Unternehmen und Freiberufler scheinen das Land und die L-Bank den Kürzeren zu ziehen. Denn die Stuttgarter Verwaltungsrichter haben schon in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie die Klagen der Unternehmer gegen die Rückforderung der Soforthilfen für gerechtfertigt halten, nicht zuletzt, weil die Kriterien, wer in welcher Situation die Unterstützung beantragen kann, unklar waren.
Nun wäre es leicht, das Wirtschaftsministerium und die L-Bank für handwerkliche Fehler, die zweifellos gemacht wurden, zu geißeln. Doch die Anfangszeit der Corona-Pandemie mit ihren Herausforderungen war − wie es eine frühere Kanzlerin sagen würde − für uns alle Neuland. Und es musste schnell gehen, weil das Land den vom Lockdown betroffenen Unternehmen möglichst rasch helfen wollte. Da war manches unklar oder unscharf formuliert.
Ankreiden lassen muss sich die L-Bank aber sehr wohl, dass auch die Rückforderungsverfahren nach Einschätzung der Richter mit erheblichen Mängeln behaftet waren, ebenso wie der Umgang mit Widersprüchen gegen die Rückzahlungsbescheide. Denn diese Verfahren wurden erst eineinhalb Jahre später eingeleitet, als die Pandemie längst im Griff war. Es wäre also genug Zeit gewesen, diese Verfahren sauber aufzusetzen und übliche Vorschriften für öffentliche Verwaltungsvorgänge einzuhalten. Doch das ist, das legt der Prozess in dieser Woche in Stuttgart nahe, nicht geschehen.