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Eine Betriebsaufgabe sollte gut vorbereitet werden

Die Zahl der Unternehmensliquidationen wird in diesem Jahr deutlich um 67.500 Fälle steigen. Denn viele Firmeninhaber finden keine Nachfolger.

Wenn Unternehmer ihr Geschäft aufgeben, sind eine ganze Reihe rechtlicher und steuerlicher Fragen zu klären.

IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Freiburg. Bis Ende 2025 planen laut KFW-Nachfolge-Monitor rund 231 000 mittelständische Unternehmer hierzulande ihren Betrieb aufzugeben ein Plus von 67 500 gegenüber dem Vorjahr. Hauptgrund der Zunahme: fehlende Nachfolger. So auch beim Freiburger Raumausstatterbetrieb Rauber. Inhaber Michael Rauber suchte drei Jahre nach einem geeigneten Nachfolger für das 1926 gegründete Familienunternehmen, doch vergeblich.

Eine Betriebsaufgabe hat es durchaus in sich. Die unter anderem auf Insolvenz- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Braun mit Hauptsitz in Darmstadt weist darauf hin, dass bei der geplanten Geschäftsaufgabe wichtige rechtliche Schritte frühzeitig bedacht werden sollten. Dazu zählen die ordnungsgemäße Kündigung von Miet- und Lieferverträgen, eine saubere Abwicklung im Personalbereich, die korrekte Abmeldung bei Behörden und die Verwertung oder Entsorgung von Inventar.

Knowhow an Partner übertragen

„Viele Unternehmer unterschätzen, wie komplex eine Liquidation sein kann“, warnt auch Rechtsanwältin Nina Haverkamp von der Kanzlei AHS in Köln. Eine gute Vorbereitung sei essenziell, um rechtliche und finanzielle Probleme bei der Auflösung der Firma zu vermeiden.

Vier Tipps können dabei hilfreich sein: Erstens sollte eine Beratung durch Fachleute frühzeitig eingeholt werden, um den Prozess professionell zu gestalten. Zweitens ist es ratsam, potenzielle Risiken wie ausstehende Forderungen oder Verpflichtungen rechtzeitig zu klären. Drittens können steuerliche Aspekte erheblich beeinflussen, wie viel am Ende übrig bleibt. Viertens sollten Unternehmer überlegen, ob eine Übertragung von Know-how oder Betriebsmitteln an Partner oder Wettbewerber denkbar wäre.

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