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Energiewende

Balkon-Kraftwerke boomen auch im Südwesten

In Baden-Württemberg steigt die Nachfrage nach kleine Solaranlagen, die einfach an die Steckdose angeschlossen werden können. In diesem Jahr wurden bereits fast 20 000 solcher Anlagen im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet.

Die Nachfrage nach den Balkonkraftwerken steigt aufgrund des gestiegenden Strompreises.

IMAGO/Robert Poorten)

Stuttgart. Angesichts gestiegener Strompreise setzen immer mehr Menschen auf Balkonkraftwerke. Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind derzeit rund 62 250 Balkonkraftwerke in Baden-Württemberg gemeldet. Allein in diesem Jahr sind demnach mehr als 19 500 steckerfertige Solaranlagen, wie sie offiziell im heißen, hinzugekommen. Der Südwesten liegt damit im Bundestrend.

Bis Ende Mai seien fast doppelt so viele Anlagen angemeldet worden als im gesamten Jahr 2023, teilte Baden-Württembergs größter Netzbetreiber Netze BW mit. Während vergangenes Jahr noch rund 3500 Mini-Fotovoltaik-Anlagen neu hinzukamen, rechnet der Betreiber bis Ende 2024 mit 14.000. Im kommenden Jahr dürften es den Prognosen zufolge bereits 28 000 sein und im Jahr 2025 bis zu 40.000. Um den Ansturm zu bewältigen, hat die EnBW-Tochter mehr Personal eingestellt. Zum Teil sei auch Samstag gearbeitet worden.

Tatsächliche Zahl dürfte höher sein

Die tatsächliche Anzahl der insgesamt installierten Anlagen dürfte noch höher liegen, da die Betreiber nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit für die Registrierung haben. Seit dem 1. April reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister . Früher war auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber vorgeschrieben.

Gründe für die wachsende Beliebtheit sehen die Netzbetreiber mehrere. Dazu gehörten die fallenden Preise für Balkonkraftwerke, die Erhöhung der zulässigen Einspeiseleistung auf 800 Watt und die steigende Akzeptanz in der Bevölkerung.

Rechtsänderungen machen Anlagen attraktiver

Eine weitere Erleichterung für Verbraucher: Seit dem 16. Mai dürfen übergangsweise alte Stromzähler genutzt werden, die rückwärtslaufen, wenn Strom eingespeist wird. „Diese vorübergehende Duldung ermöglicht das unmittelbare Einstecken des Gerätes nach der Installation, unabhängig davon, welcher Stromzähler verbaut ist“, erklärte die Verbraucherzentrale NRW gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Der Netzbetreiber entscheide, ob und wann ein Tausch des Zählers erfolge. Dafür dürfe er keine Kosten in Rechnung stellen.

Der Bund will es zudem Vermietern und Eigentümergemeinschaften erschweren, Balkonkraftwerke von Mietern oder einzelnen Eigentümern zu verhindern. (lsw/sta)

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