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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitgeber sollten Homeoffice-Atteste sensibel prüfen

Immer häufiger sind seit Corona Personaler und Chefs Attesten konfrontiert, die dem Arbeitnehmer bescheinigen, nur im Homeoffice arbeiten zu können. Ein Rechtsanspruch auf eine solche „Teil-Krankschreibung“ gibt es zwar nicht, doch muss der Arbeitgeber auch die Ansprüche des Mitarbeiters angemessen berücksichtigen.

Wenn Beschäftigte von ihrem Arzt ein Attest ausgestellt bekommen, dass sie aus Gesundheitsgründen von Zuhause aus arbeiten müssen, ist der Arbeitgeber rein rechtlich nicht dran gebunden.

IMAGO/Zoonar.com/Dmitrii Marchenko)

STUTTGART. Seit der Corona-Pandemie kommen sogenannte Homeoffice-Atteste häufiger vor. Darin bescheinigen Ärzte, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nur von zu Hause aus erbringen können. Das stellt Arbeitgeber vor neuartige Herausforderungen, wie Rechtsanwältin Maren Hoffmann von der Wirtschaftskanzlei CMS erklärt.

„Ein Homeoffice-Attest bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Es besagt lediglich, dass der Arbeitnehmer zwar arbeiten kann, aber nur von zu Hause aus“, erläutert die Juristin. Eine „Teil-Arbeitsunfähigkeit“ wiederum sei dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht sowohl nach den gesetzlichen Bestimmungen als auch der Rechtsprechung fremd.

Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt trotz des Attests

Arbeitgeber sehen sich angesichts von Homeoffice-Attesten also in einer Zwickmühle. Die Kernfrage ist, ob sie dem Wunsch nach Homeoffice in solchen Fällen zwingend nachkommen müssen. Laut Hoffmann haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies nicht vertraglich geregelt ist. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibe bestehen. Allerdings müsse das Homeoffice-Attest im Rahmen des billigen Ermessens berücksichtigt werden.

Juristin rät zur Suche nach einvernehmlichen Lösungen

Das bedeutet: Es kommt auf eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Seiten an. Arbeitgeber dürfen Homeoffice-Atteste kritisch hinterfragen und prüfen, ob die genannten gesundheitlichen Gründe tatsächlich die Arbeit von zu Hause erfordern. Laut Hoffmann kann es dann im konkreten Fall durchaus mildere Maßnahmen zur Abhilfe geben, wie etwa die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes im Betrieb, um den gesundheitlichen Bedürfnissen des Mitarbeiters gerecht zu werden.

Am Ende ist Kommunikation der Schlüssel: Arbeitgeber sollten das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die den betrieblichen Anforderungen und den gesundheitlichen Einschränkungen gerecht wird.  

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