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Stadtumbau zu einer verkehrsberuhigten Ortsmitte kann gefördert werden

Wenn Kommunen ihre Innenstädte von einer autogerechten Stadt zu einer Stadt umbauen, die dem Rad- und Fußverkehr sowie Bus und Bahn einen größeren Stellenwert einräumen, können sie dafür Fördermittel beantragen.

dpa/ Zoonar | lev dolgachov)

STUTTGART. Leonberg plant den Umbau seiner Innenstadt von einer autogerechten Stadt zu einer Stadt, in der Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Nahverkehr ein deutlich größerer Stellenwert eingeräumt wird. Für solche Umgestaltungen können auch Fördermittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt werden. Denn das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass es mehr lebendige und verkehrsberuhigte Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortsmitten geben soll. Das Verkehrsministerium hat 500 solcher Zentren bis zum Jahr 2030  als Ziel vor Augen.

Das LGVFG ist das zentrale Instrument des Landes zur Förderung kommunaler Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Programmbereich Kommunaler Straßenbau den Fördertatbestand der sicheren und ruhigen Ortsmitte. Damit unterstützt das Land einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung. An Stelle einer einseitig auf die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr hin optimierten Straßenraumgestaltung und -nutzung tritt eine Verkehrsplanung, die Faktoren wie die Aufenthalts- und Lebensqualität der Anwohner und Nutzer des Straßenraumes sowie eine Verbesserung der Verkehrsqualitäten für den Fuß- und Radverkehr und den öffentlichen Nahverkehr in den Mittelpunkt rückt.

Förderungen für Reduzierung der Geschwindigkeit

Gefördert werden können zum Beispiel Maßnahmen zur Flächenumverteilung vom fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr zugunsten von Fußgängern, Radfahrern und öffentlichem Nahverkehr. Dazu zählen beispielsweise Fahrbahnverengungen, eine Verminderung der Zahl der Kfz-Fahrbahnen, eine Reduzierung der Zahl der Kfz-Stellplätze sowie die Anlage von dezentralen Quartiersgaragen, auch E-Quartiershubs, um durch die Verlagerung von KfZ-Stellplätzen wieder mehr Raum in den Innenstädten und Ortsmitten zu schaffen. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen für ein Reduzieren der Geschwindigkeit sowie eine höhere Aufenthaltsqualität für Fußgänger etwa durch Sitzmöglichkeiten, Begrünung und Beschattung von Gehwegen.

Über das Rad- und Fußverkehr-Programm im LGVFG können Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden. Für Fußgängerüberwege und Fahrradabstellanlagen gelten Pauschalsätze, um die Antragstellung zu vereinfachen, so das Verkehrsministerium.

Der Regelfördersatz beträgt beim LGVFG 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, hinzu kommt eine Planungskostenpauschale von derzeit 15 Prozent. Für einige besonders klimafreundliche Maßnahmen gilt ein Fördersatz von 75 Prozent, dazu zählen etwa der Umbau von Fahrspuren und Stellplätzen des Kfz-Verkehrs zu Rad- und/oder Fußverkehrsanlagen im Längsverkehr, die Einrichtung von Querungshilfen sowie Einrichtungen, die der Vernetzung unterschiedlicher Mobilitätsformen dienen. Beim Radverkehr sind in Kombination mit einer Bundesförderung Fördersätze bis zu 90 Prozent möglich.

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