OFFENBURG. Eine der vielen Besonderheiten der Überstunde ist, wer im Falle eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen zu beweisen hat. Nicht selten entscheiden sich arbeitsgerichtliche Prozesse an der Darlegungs- und Beweislast. Wer diese zu tragen hat, muss also umfassend bei Gericht vortragen und seinen Vortrag unter Beweis stellen.
Hohe Hürden konnten oft nicht überwunden werden
Für den Überstundenprozess hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung erk...
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