Streit um TV-Rechte der Fußball-Bundesliga
Frankfurt . Tatsächlich hat das Verfahren einen für das Auftragsvolumen beinahe üblichen Weg genommen. Die Vergabe der TV-Rechte für 196 Livespiele am Freitag und Samstag ab der Saison 2025/26 orientiert sich an der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Damit gilt: Transparenz und Gleichheit im Wettbewerb. Der Unterschied ist allerdings, dass nicht der wirtschaftlichste Bieter die Übertragungsrechte erhält. Vielmehr findet die Vergabe hier in Form einer Auktion statt: derjenige, der der Deutschen Fußball-Liga (DFL) am meisten dafür bezahlt, erhält die Rechte.
Der Auslöser für den Gang vor Gericht ähnelt den Motiven in Nachprüfungsanträgen: Der Sportsender DAZN, der auch bisher schon einen Teil der Spiele überträgt, war vom aktuellen Verfahren ausgeschlossen worden. Der Grund: Er hatte eine Bankbürgschaft in Höhe von 400 Millionen nicht rechtzeitig vorgelegt und die DFL umgekehrt ein Nachreichen der Bürgschaft nicht zugelassen. Der Bieter geht nun gegen den Ausschluss vor, weil er die Vergabe des Rechtepakets an einen anderen Streamingdienst für nicht rechtmäßig hält.
Die DFL reagierte mit Unverständnis auf die Klage. Das Angebot des ausgeschlossenen Bieters sei nicht ausschreibungskonform gewesen und sei deswegen nicht berücksichtigt worden. Die nachträglich eingereichte Bürgschaft ändere daran nichts. Die vom Bieter wiederholt vertretene Argumentation, man sei nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen, weise man entschieden zurück. „Selbstverständlich waren die Bedingungen allen Interessenten in der Auktion bekannt“, so die DFL. Mit Blick auf die Klage sehe man sich „gut aufgestellt“. (dis)