Städtetag fordert frühzeitige Klarheit über Ganztagsgrundschulplätze
„Bund und Länder haben 2021 einen sehr weitreichenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Kinder im Grundschulalter beschlossen“, schreibt der Städtetag in seinem Papier, das zu Wochenbeginn präsentiert wird, denn er erstrecke sich auf acht Zeitstunden pro Werktag in 48 von den 52 Wochen eines Jahres. In Baden-Württemberg kämen ab Schuljahr 2026/27 rund 115.000 Kinder in den Genuss dieses Anspruchs. Ab dem Schuljahr 2029/30, wenn alle vier Klassen erfasst sind, werden es danach 454.000 Kinder sein.
Und erinnert wird auch noch einmal an die Vorgeschichte: „Die Kommunen waren anders als das Land an dieser Beschlussfassung nicht beteiligt, sind für die Umsetzung des Rechtsanspruchs allerdings zuständig.“ Das Land stehe deshalb in der Pflicht, Städte und Gemeinden auch in die Lage zu versetzen, diesen Anspruch rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
In einem „sehr dringenden Appell“ wird gefordert, alle zehn Forderungen des Städtetags zu realisieren, darunter die auskömmliche Förderung von Baumaßnahmen und Ganztagsausstattung. Die 385 Millionen Euro des Bundes, die für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Verfügung stünden, seien festgelegt worden, ohne den tatsächlichen Investitionsbedarf zu ermitteln.
Städtetag fordert deutlich mehr Geld und Zeit
„Für die Unterstützung der Kommunen durch das Land ist nicht maßgeblich, was zur Verfügung steht, sondern was benötigt wird“, heißt es weiter. Schon am Tag, an dem das Förderprogramm zur Verfügung gestanden habe, sei es mehrfach überbucht gewesen. „Daher ist viel mehr Geld erforderlich, um den tatsächlichen kommunalen Förderbedarf in Milliardenhöhe zu decken“, schreibt der Städtetag weiter und verlangt zudem ausreichend Zeit für die Umsetzung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen.
Außerdem wird daran erinnert, dass die bisherige Förderung rechtsanspruchserfüllender Betreuungsangebote mit dem Jahr 2026 endet und dass die neue Förderrunde auch die Ferienzeiten umfassen muss, weil der Rechtsanspruch auch in den Ferien gilt. Und vor allem müssten Fördersätze des Landes wesentlich höher sein. Denn: „Rechtsanspruchserfüllende Betreuung ist verpflichtend und kann nicht mehr unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit gewährt werden.“
Bund und Land hätten den Anspruch beschlossen, nun müssten sie den Aufwand auch tragen. Der Städtetag hat eigens eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die gegenwärtig die tatsächlichen Kosten ermittelt.
Digitalisierung der Schulverwaltung als Schlüssel zur Bewältigung
In dem Forderungskatalog wird darauf hingewiesen, dass die Schulverwaltung digitalisiert werden muss , um den mit dem Anspruch verbundenen Aufwand, darunter Berichtspflichten, schultern zu können. Zudem sei der Rechtsanspruch aus Planungsgründen etwa sechs Monate vor Beginn des jeweiligen Schuljahrs geltend zu machen. Eine umfassende Wahlmöglichkeit sehe er nicht vor. Deshalb müsse das Land, „um Missverständnissen vorzubeugen“, darüber informieren, dass Kinder gegebenenfalls einen anderen als ihren Wunschstandort im Grundschulbezirk ausweichen müssen, um in den Genuss einer Ganztagsschule zu kommen.
Präsentation des Forderungskatalogs durch den Städtetag
Zum Wochenbeginn wird der Präsident des Städtetags, der Karlsruher OB Frank Mentrup , den Forderungskatalog offiziell vorstellen.