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„Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen“
Stuttgart. Fünf Menschen in Baden-Württemberg und Bayern sind in den Wassermassen gestorben, zwei davon in einem Keller in Schorndorf. Es gibt nach Auskunft der beteiligten Ministerien noch keine Übersicht über Schadenssummen. Weiter bestehen Einschränkungen im Bahn-, Straßen- und Schiffsverkehr. Zahlreiche Evakuierte konnten jedoch in ihrer Häuser zurückkehren.
Und die Umweltministerkonferenz der Länder hat mit Blick auf die erste Zwischenbilanz eine eindeutige „Bitte“ an die Ampelkoalition formuliert: Der Bund möge „die Finanzierung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms bedarfsgerecht und vor allem langfristig sicher zu stellen“.
Bund begründet Kürzungen mit Verfassungsgerichtsurteil
Vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils zum Haushalt hatte die Bundesregierung eine Kürzung der GAK-Mittel in Aussicht gestellt. GAK steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Durch Ausgabereste werde 2024 voraussichtlich noch genügend Geld vorhanden sein, erläutert Walker, für 2025 und die Folgejahre reiche der reduzierte Ansatz jedoch nicht aus.
Der Südwesten kann aber, anders als andere Länder, auch auf einen eigenen stabil gefüllten Topf zurückgreifen. Seit 1988 wird der „Wasserpfennig“ erhoben.
Grün-Rot konnte nach dem Machtwechsel 2011 für sich in Anspruch nehmen die Mittel für den Hochwasserschutz von 25 auf 53 Millionen Euro „hochgeschraubt“ zu haben, wie der Walker-Vorgänger Frank Untersteller (Grüne) immer wieder betonte. In seine Ära fallen zwei Wasserpfennig-Erhöhungen.
Landwirte müssen bislang keinen Wasserpfennig zahlen
Ausgenommen ist die Landwirtschaft. Immer wieder haben Umwelt- und Naturschutzverbände verlangt, dies zu ändern. Wer das gesellschaftliche Gut Wasser nutzen wolle, solle auch dafür zu bezahlen bereit sein, heißt es zum Beispiel in einer Nabu-Erklärung zur Notwendigkeit „monetärer Steuerungsinstrumente“. Agrarminister Peter Hauk (CDU) lehnt dies bisher allerdings strikt ab. Zugleich erinnert Walker daran, dass in den ersten Bilanzen der aktuellen Millionenschäden jene in der Landwirtschaft noch gar nicht berücksichtigt sind. Zigtausend Hektar Flächen seien betroffen, so die Umweltministerin, „und dafür, dass keine Nahrungsmittel geerntet werden können, gibt es keine Versicherung“.
Konkret hatte das Land 2023 rund 115 Millionen für Hochwasserschutzmaßnahmen veranschlagt. Zwischen 2024 und 2028 sind es nach den vorgelegten Zahlen jeweils 134 Millionen, die Neubewilligungen von Maßnahmen aus dem Kommunalen Investitionsfonds eingeschlossen.
In den 17 Jahren, so Walker, seien mit Städten und Gemeinden 16 000 Einzelmaßnahmen vereinbart worden. In Baden-Württemberg gebe es zudem rund tausend Kilometer landeseigene Schutzdämme. „Die meisten Dämme sind allerdings mittlerweile über 70 Jahre alt“, berichtet Walker, weshalb kontinuierliche Sanierungen notwendig seien. Erst etwa ein Viertel davon ist nach den vorgelegten Zahlen abgeschlossen.
Erste Erfahrungen gegenwärtig zeigten aber, wie sich auszahle, dass das Land in den vergangenen Jahren viel Geld für Dämme, Regenrückhaltebecken und kommunale Starkregenkonzepte mobilisiert und dauerhaft gesichert hat: „Wir dürfen in unseren Anstrengungen aber nicht nachlassen, denn in einer wärmeren Welt mit häufigeren Extremwetterlagen wachsen auch die Risiken für Mensch, Natur und Wirtschaft“.
Und die Grüne schlägt den Bogen zum in der EU trotz der Zustimmung des Europaparlaments weiterhin umstrittenen Renaturierungsgesetzes zur Wiederherstellung von Lebensräumen in schlechtem Zustand. Das soll Mitte Juni endgültig verabschiedet werden. „Wir müssen in weiter in technischen Hochwasserschutz investieren, vor allem aber auch in renaturierte Landschaften, die Wassermassen besser aufnehmen sowie in den Umbau von Kommunen in Schwammstädte, damit Starkregen nicht zu Sturzfluten durch Straßen und in Keller führt“, verlangt die Ministerin, „denn Klimaschutz und Klimaanpassung sind die großen Elementarschutzversicherungen unserer Gesellschaft.“