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Justiert

Wahlrechtsreform ist in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche Teile der Wahlrechtsreform der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss die Regelungen nun überarbeiten. 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort.

dpa/Uli Deck)

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche Teile der Wahlrechtsreform der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Dies betrifft die vorgesehene Abschaffung der Grundmandatsklausel. Bis der Gesetzgeber das Wahlrecht neu regelt, gilt diese nun also fort. Solange ermöglicht die Klausel Parteien den Einzug in den Bundestag mit einem Wahlergebnis unter der Fünfprozentklausel, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.

Verfassungskonform sind dem Urteil aus Karlsruhe zufolge die geplante Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Politisch sorgt die Reform schon länger für Streit

Politisch sorgt die Wahlrechtsreform schon seit einiger Zeit für Streit. Und so fallen nun auch die Reaktionen höchst unterschiedlich aus. Für die Opposition ist es eine Schlappe für die Bundesregierung, vor allem Linke und CSU lehnten die Wahlrechtsreform der Ampel ab. CSU-Chef Söder sprach von einer Klatsche und kündigte an, weitere Teile der Novelle rückgängig machen zu wollen.

Die Regierungsfraktionen sehen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dagegen nicht als Niederlage vielmehr sei die Verkleinerung des Deutschen Bundestags vollbracht und verfassungsgemäß, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese. Da bereits im Herbst 2025 die nächste Bundestagswahl ansteht, sollte die Regierung ihre Hausaufgaben zügig erledigen.

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