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Wahlrechtsreform der Bundesregierung: Manuel Hagel will, dass Baden-Württemberg klagt
STUTTGART. Geht es nach CDU-Fraktionschef Manuel Hagel, dann soll Baden-Württemberg mit Bayern gegen die Wahlrechtsreform der Bundesregierung klagen. Bei den Grünen kommt der Vorschlag jedoch nicht gut an und auch im Staatsministerium reagiert man eher verhalten. „Eine Landtagsfraktion kann nicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Landesregierungen können das“, sagte Hagel der Deutschen Presse-Agentur.
Wenn ein Gesetz derart nach Verfassungsgericht schreie, dann erwarte er, so Hagel, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) alle Optionen prüfe. Eine Sprecherin von Kretschmann sagte Anfang der Woche: „Der Ministerpräsident hat bereits deutlich gemacht: Es ist nicht die Aufgabe der Exekutive, Wahlrechtsreformen zu machen oder zu bewerten – noch dazu solche im Bund.“
Die Ampel hat eine Reform beschlossen, um den Bundestag von 736 Abgeordnete auf 630 zu verkleinern. Bayern und die CSU haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
- Ja 86%, 532 Stimmen532 Stimmen 86%532 Stimmen - 86% aller Stimmen
- Nein 14%, 84 Stimmen84 Stimmen 14%84 Stimmen - 14% aller Stimmen