Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Justiert

Vom schwierigen Umgang mit schwierigen Posts

Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit Inhalten, die in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass Betreiber von Plattformen für rechtsverletzende Inhalte der Nutzer nur bedingt haften.

Gerichte befassen sich immer wieder mit Inhalten in den sozialen Medien, die Rechte anderer verletzen.

dpa/NurPhoto/Nikolas Kokovlis)

Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit Inhalten, die in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass Betreiber von Plattformen für rechtsverletzende Inhalte der Nutzer nur bedingt haften. Sie könnten lediglich belangt werden, wenn die Inhalte so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß offensichtlich ist.

Dies sah das OLG bei einer Klage des Antisemitismusbeauftragten Baden-Württembergs, Michael Blume, nicht gegeben. Er hatte X, damals noch Twitter, per Anwalt Tweets mit aus seiner Sicht rechtsverletzenden Inhalten weitergeleitet und gefordert, diese zu entfernen und zu unterlassen. X löschte den Account eines Nutzers, der sechs der Tweets veröffentlicht hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Plattform auf den Eilantrag Blumes hin verpflichtet, die Verbreitung von fünf Äußerungen des Nutzers über Blume zu unterlassen. Dagegen hatte die Plattform X Berufung eingelegt. Das OLG wies den Unterlassungsantrag nun jedoch ab.

Die Beklagte stelle eine Plattform für Äußerungen Dritter bereit, so die Richter. Damit hafte sie für etwaige rechtsverletzende Inhalte erst nach Kenntniserlangung. Die Beanstandungen müssten zudem so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß klar bejaht werden könne. Ein Urteil, dass den Umgang mit schwierigen Inhalten nicht einfacher macht.

Mehr zum Thema

Andreas Stenger: „Wir müssen Hass und Hetze im Internet gesellschaftlich ächten“ | Staatsanzeiger BW

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch