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Ganztagsgrundschulen 

Der Streit um die Förderung von Ganztagsgrundschulen geht weiter

Das Kultusministerium und der Städtetag weisen sich gegenseitig die Schuld für den schleppenden Ausbau des Ganztags zu.

Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsgrundschule. Doch der Ausbau kommt schleppend voran.

dpa/Felix Kästle)

Stuttgart. Das Kultusministerium will die Verantwortung für die Zufallsreihung der Anträge auf die Ganztagsgrundschulförderung des Bundes nicht allein tragen. In einem „Informationspapier“ wird das Vorgehen als „den Kommunalen Landesverbänden, und damit den Gemeinden, bekannt“ beschrieben. Auf drei Seiten versucht das grüngeführte Haus nach dem Ärger um das Losverfahren rund um den Rechtsanspruch ab 2026 in die Offensive zu kommen.

Erläutert wird, dass „die kommunalen Partner“ das Kultusministerium ausdrücklich gebeten hätten, alle Anträge so zu werten, „als wären sie alle am Tag des Antragsstart eingegangen“. Die Reihung per Los sei „formale Brücke zum üblichen Windhundverfahren“ und „direkte Folge des Wunsches der kommunalen Partner“. Auch in einem zweiten Punkt spielt das Ministerium den Ball zurück. Denn „zur Wahrheit gehört“, dass es einen Rückstand bei der Vorbereitung auf den Rechtsanspruch gebe, weil „lange Zeit hierzulande eine Skepsis gegenüber einem schulischen Ganztag geherrscht hat, die es in anderen Teilen Deutschlands nicht gab“. Entsprechend hätten die Träger die Ganztagsangebote gemäß Bedarf ausgebaut. Auch deshalb bestehe nun ein großer Nachholbedarf.

Der Städtetag weist die Schuldzuweisungen zurück

Beides will der auf diese Weise in Mitverantwortung genommene Städtetag nicht auf sich sitzen lassen. Der Mittelvergabe nach Antragseingang sei „notgedrungen“ zugestimmt worden, so Bildungsexperte Norbert Brugger, „weil es weitergehen muss angesichts der krassen Überzeichnung der 386 Millionen Euro des Bundes und noch fehlender Kofinanzierung des Landes.“ Von einem Losverfahren sei nie die Rede gewesen.

Das entscheidende Votum obliegt bislang den Schulkonferenzen

Und erst recht weißt Brugger zurück, dass in dem Papier unterstellt wird, die „kommunalen Partner“ hätten den Ganztags nicht hinbekommen. Denn: „Das entscheidende Votum über die Einführung von Ganztagsgrundschulen oblag bislang den Schulkonferenzen.“ Also sei es bewusst nicht in die Hände der Kommunen geben worden. Die Grundschulen hätten oft nicht zugestimmt, weil eine Anrechnungsstunde für die Schulleitung als Ausgleich für die Übernahme des Ganztagsmanagements zu gering war, was nachvollziehbar sei. Erst zum kommenden Schuljahr ändert sich das, womit eine lange erhobene Forderung der Kommunen umgesetzt werde.

Mehr zum Thema: Der Städtetag schreibt einen Brandbrief an Schopper | Staatsanzeiger BW

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