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Verwaltungsgerichtshof Mannheim kann Spitze bei Asylprozessen abbauen

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das abgelaufene Jahr genutzt, um etliche Verfahren abzubauen. Außerdem wurde ein neuer Senat eingerichtet, der für ganz spezielle Verfahren zuständig ist.

Verwaltungsgerichtshof in Mannheim

DPA/ Uwe Anspach)

MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat 2022 seinen Verfahrensbestand um rund 20 Prozent verringert. Besonders bei den Asylverfahren konnten die Mannheimer Richter Verfahren abbauen, 1122 insgesamt. Zum Jahresende lagen noch die Akten von 332 Asylverfahren auf den Richtertischen. „Hier haben wir die Spitze abgebaut“, erklärte der scheidende Gerichtspräsident Volker Ellenberger.  

Eigentlich als Berufungsinstanz eingerichtet wird der VGH nach Ellenbergers Worten immer häufiger für erstinstanzliche Entscheidungen angerufen. „Wir haben zum Beispiel kaum noch Berufungen in Bausachen“, so der Gerichtspräsident. Dafür nehme die Zahl der erstinstanzlichen Verfahren – Normkontrollanträge, Klagen wegen Windkraftanlagen oder technische Großvorhaben, zu.

Erstzuständigkeiten nehmen zu

Für die Windkraftanlagen hatte der VGH im Juli 2022 einen gesonderten 14. Senat gebildet, der neben einem weiteren Richterkollegium zunächst mit fünf und im laufenden Jahr schon mit neun Verfahren befasst war. Laut Ellenbergers Einschätzung könne ein Senat rund 20 der aufwändigen und langwierigen Windkraftverfahren pro Jahr bewältigen.

Eine Gesetzänderung im Jahr 2020 brachte die erstinstanzliche Zuständigkeit, seit Mai 2022 ist das Widerspruchsverfahren gegen Windkraftanlagen in Baden-Württemberg abgeschafft. Zwar werden durch die Beschneidung der Rechtswege Verfahren schneller abgeschlossen, allerdings braucht der Prozess beim VGH nicht weniger Zeit als in den Verwaltungsgerichten, so Ellenberger. Verfahren haben hier oft das Ziel, Windkraftanlagen zu ermöglichen, etwa durch die Ausweitung von Konzentrationsflächen, oder aber den Bau der Windräder zu verhindern.

Corona brachte zahlreiche Verfahren

Auch Corona beschäftigte die Richter, 2020 hatten sie 311 Verfahren zu diesen Themen, das Jahr darauf 246 sowie im vergangenen Jahr noch 51. Dabei haben die Mannheimer Richter wohl auch Gehör in Berlin gefunden. Ihre Zweifel an der Zulässigkeit, die einschneidenden Corona-Maßnahmen allein auf den Paragrafen 28 des Seuchenschutzgesetzes zu stützen habe mit dazu beigetragen, dass die Politik eine präzisere Rechtsgrundlage in einem neuen Paragrafen 28a formuliert habe, so Ellenberger.

Insgesamt haben die Mannheimer Richter 3007 Verfahren 2022 abgeschlossen. Mit Eingangsstempel 2022 wurden 2698 Anliegen versehen, Ende 2022 hatte das Gericht noch 1237 Verfahren, die offen waren. Damit nahm die Zahl zum Jahresende unentschiedenen Prozesse in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich ab. Berufungsurteile fielen im Durchschnitt nach 17,2 Monate, Asylsachen brauchen knapp vier Monate länger. Bis es zur Entscheidung über die Annahme der Berufung kam, gingen acht Monate ins Land, bei Asylsachen dauerte es fünf Monate.

Etwas mehr Manpower als im Vorjahr

Mit diesem Rechtsgebiet befassten sich 35 Prozent aller neuen Fälle im Jahr 2022. Ausländerrecht, Baurecht sowie Beschwerdeverfahren und Polizei- und Ordnungsrecht waren mit einem Anteil zwischen acht und gut zehn Prozent weitere häufige Fallgruppen. Aktuell weist der Dienstplan 39,58 Vollzeitarbeitskräfte am Gericht aus, ein leichter Anstieg um gut eine Vollzeit-Arbeitskraft im Vergleich zum Vorjahr.

Auch die Verwaltungsgerichte des Landes konnten den Fallüberhang abbauen: In Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Sigmaringen hatten 179 Richterinnen und Richter 18.175 neue Fälle im Jahr 2022 bekommen. Erledigen konnten sie 21.742, zum Jahreswechsel waren noch 13.651 Prozesse unentschieden. Auch hier wurde in den vergangenen drei Jahren der Überhang zum Jahresende abgebaut – hauptsächlich durch erledigte Asylverfahren.

Nach 15 Jahren an der Spitze des Gerichts verlässt Präsident Volker Ellenberger den Mannheimer Gerichtshof und geht in den Ruhestand. Über eine nachfolge sei noch nicht abschließend entschieden, sagte der Richter. Er selbst werde sich in Private zurückziehen.

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