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Stuttgart 21: Verwaltungsgericht Stuttgart will am 7. Mai entscheiden
Stuttgart. Im Prozess um die Verteilung der Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 will das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart am 7. Mai eine Entscheidung verkünden. Dies könne ein Urteil sein oder ein Beschluss zur Fortsetzung des Verfahrens, teilte der Vorsitzende Richter diese Woche mit. Gegenstand des Verfahrens sind mehrere Klagen der Deutschen Bahn gegen die Partner von S 21. Die Bahn will erreichen, dass sich das Land, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten beteiligen.
Die Stadt Stuttgart warnte vor negativen Folgen für den kommunalen Haushalt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, sagte ein Vertreter der Kommune vor dem VG. Die Landeshauptstadt müsse schon alleine für den nächsten Haushalt Kredite in dreistelliger Millionenhöhe aufnehmen, um die künftigen Ausgaben bestreiten zu können. Auch die anderen Projektpartner wiesen auf mögliche negative Folgen hin.
Deutsche Bahn beziffert Mehrkosten auf elf Milliarden Euro
Die Bahn beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 auf rund elf Milliarden Euro und hat einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Wer die Mehrkosten trägt, ist unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die Sprechklausel verankert. Was damit gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern umstritten. Die Bahn geht von einer „gemeinsamen Finanzierungsverantwortung“ aus und findet, dass „die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet“. Die Projektpartner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.
Der Vorsitzende Richter sagte bereits am ersten Verhandlungstag, er gehe davon aus, dass es nicht bei der Entscheidung der Stuttgarter Kammer bleiben werde, sondern dass die Beteiligten vermutlich Rechtsmittel einlegen würden. ( lsw / sta )
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