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Björn Steiger Stiftung 

Verfassungsbeschwerde gegen Rettungsdienstgesetz

Mit Blick auf das neue Rettungsdienstgesetz des Landes kritisiert die Björn Steiger Stiftung fehlerhafte Vorgaben und unklare Strukturen. Daher will die Stiftung mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorgehen. 

Ein Rettungswagen im Einsatz.

dpa/imageBROKER/Lilly)

Karlsruhe. Die Björn Steiger Stiftung will mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Rettungsdienstgesetz des Landes vorgehen. Die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen seien nicht umfassend geklärt und entsprächen nicht internationalen Standards, teilte die Stiftung mit.

Ihrer Ansicht nach komme das Land seiner Pflicht zur Wahrung der Grundrechte der Bürger daher nicht genügend nach. Diese hätten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein funktionierendes Rettungsdienstsystem.

Die Neufassung Gesetzes war Mitte Juli vom Landtag beschlossen worden und am 2. August in Kraft getreten. Sie sieht etwa vor, dass der Rettungsdienst in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten vor Ort sein soll. Zuvor galt eine Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten

Der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, kritisiert unter anderem, dass nach dem neuen Gesetz nur 80 Prozent der Herzinfarktpatienten innerhalb der medizinisch notwendigen Frist von einer Stunde medizinisch adäquat versorgt werden müssten. „Bei einem solchen Gesetz sterben jeden Tag Menschen alleine wegen der gesetzlichen Planungsvorgaben“, so Steiger. Dagegen werden man vorgehen.

Innenministerium weist die Kritik zurück

„Die Kritik der privatrechtlichen Björn Steiger Stiftung weisen wir deutlich zurück. Das Rettungswesen in Baden-Württemberg ist sehr gut aufgestellt“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag mit.  „Wir müssen weder den nationalen noch den internationalen Vergleich scheuen.“ Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Das neue Rettungsdienstgesetz stelle deshalb die Weichen für einen „zukunftsfähigen und noch schnelleren, am Wohle der Patienten orientierten Rettungsdienst“. Die neuen Planungsfristen zielten darauf ab, die rettungsdienstliche Versorgung im Interesse der Patienten zu verbessern. „Vor allem die Selbstverwaltung im Rettungsdienst hat sich bewährt: Es ist nicht unser Ziel, dass operative Fragestellungen bis ins kleinste Detail von einer Behörde geregelt werden“, so der Sprecher weiter.

„Unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass auch Gesetze gerichtlich überprüft werden können. Daher ist es auch das gute Recht der privatrechtlichen Björn Steiger Stiftung, einen Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg zu beginnen – auch wenn wir die heute vorgetragene Kritik nicht nachvollziehen können“, heißt es aus dem Ministerium weiter. Die Beschwerdebegründung liege noch nicht vor, weshalb man inhaltlich derzeit wenig Konkretes sagen könne. „Wir sind davon überzeugt, dass unser Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.“

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