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Bildungsreformen

Verband sieht Realschule bedroht und startet Volksantrag

Gymnasium und dann der ganze Rest? Die Realschulen fürchten, in einem Schulsystem aus zwei Säulen unterzugehen. Das mittlere Leistungsniveau müsse erhalten bleiben.

Der Realschullehrerverband kämpft um den Erhalt des mehrgliedrigen Schulsystems in Baden-Württemberg.

dpa/Matthias Balk)

Stuttgart. Der Verband der Realschullehrer pocht auf den Erhalt des mehrgliedrigen Schulsystems – und startet im Land einen Volksantrag für die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung für die Realschulen. Die Empfehlung soll demnach nach den gleichen Regeln funktionieren wie die geplante verbindlichere Empfehlung für die Gymnasien: Sind sich Eltern und Grundschule nicht einig, soll ein Potenzialtest über den weiteren Werdegang des Kindes entscheiden. Ab dem 25. November soll die Sammlung von Unterschriften beginnen.

Der Realschullehrerverband fürchtet den Untergang der eigenen Schulform bei Entstehen eines Zweisäulensystems in der Bildung. Eltern würden dann alles daran setzen, ihr Kind aufs Gymnasium zu bringen. Landesvorsitzende Karin Broszat sprach von einer „radikalen Zweiteilung“ und einer Spaltung der akademischen und beruflichen Bildung. Mit den Realschulen und Werkrealschulen würden auch Mittelstand und Wohlstand im Land verschwinden. Wenn es nur eine einzige Säule neben dem Gymnasium gäbe, würde nicht mehr nach den Leistungsmöglichkeiten der Kinder unterschieden.

Landesregierung plant Schulreformen

Die grün-schwarze Landesregierung hat mehrere Schulreformen auf den Weg gebracht, die der Landtag noch beschließen muss – darunter die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium, die Einführung einer verbindlichen Sprachförderung und die Schaffung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung für Gymnasien. Die Empfehlung soll künftig aus drei Komponenten bestehen: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei davon überein, soll das den Ausschlag geben. Der Realschullehrerverband muss nun knapp 40.000 Unterschriften von Unterstützern in Baden-Württemberg sammeln. Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren beantragen. Im Erfolgsfall würde dann eine Volksabstimmung durchgeführt. (dpa/lsw)

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