Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Porträt der Woche

Tomke Beddies leitet das Cybercrime-Zentrum

Seit Mitte Mai ist die 1970 geborene Spitzenbeamtin Leiterin des neuen Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Dieses hat Anfang des Jahres seine Arbeit aufgenommen.

Tomke Beddies (Mitte) leitet seit Mitte Mai das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

Justizministerium BW)

Tomke Beddies war zuständig für Organisierte und für Betäubungsmittel-Kriminalität, Staatsschutz und Sexualdelikte. Sie hat Erfahrung mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, dem Staatsschutz, bei der Generalstaatsanwaltschaft. „Sie gehört“, so Justizministerin Marion Gentges (CDU) bei der Ernennung, „zu den versiertesten Justizfachleuten im Bundesgebiet im Bereich der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen“. Seit Mitte Mai ist die 1970 geborene Spitzenbeamtin Leiterin des Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Anfang 2024 die Arbeit aufgenommen hat.

Nach ihrem Jurastudium sowie dem Referendariat in Tübingen trat Beddies 1998 in den Justizdienst des Landes ein. Sie war am Amtsgericht Waiblingen, am Landgericht Stuttgart und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. 2001 wurde sie zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Es folgten Abordnungen weitere Verwendungen, darunter beim Justizministerium, bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und im Juni 2020 erneut beim Ministerium. Das neue Cybercrime-Zentrum wird über 50,5 Personalstellen verfügen, von denen zurzeit 21 besetzt sind. Die Notwendigkeit der Arbeit unterstreicht Gentges mit dem Verweis auf das Fallaufkommen, dass sich seit 2017 um 150 Prozent erhöht haben.

Beddies sieht sich gut gerüstet, auch, weil sie sich seit über 20 Jahren mit Fragen der Zulässigkeit verdeckter Maßnahmen beschäftige: „Das zieht sich wie ein roter Faden durch meine berufliche Laufbahn und war auch Grund dafür, mir von 2011 bis 2017 die Leitung der damals neu gegründeten Zentralstelle für die Bekämpfung der IuK-Kriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart anzuvertrauen.“

Die Zentralstelle für die zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität, wie sie geheißen habe, sei im Cybercrime-Zentrum aufgegangen. Nun könne sie an diese Tätigkeit anknüpfen, denn zu möglichen Ermittlungsmaßnahmen bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität gehörten eben nicht nur offene Maßnahmen wie Vernehmungen und Durchsuchungen, sondern auch verdeckte Maßnahmen, etwa Telekommunikationsüberwachungen oder der Einsatz von Vertrauenspersonen. In zwei weiteren Schwerpunkten bringt sie viel Wissen über Cybercrime mit, in der Bearbeitung von Verfahren der Organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.

Drei Fragen…

Was macht Straftaten im Netz besonders gefährlich?

Die Besonderheit besteht darin, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agieren und ihre Spuren relativ gut verschleiern können. Sie können ihre Infrastruktur binnen Minuten ins Ausland verlegen. Cyberangriffe auf Computersysteme bleiben häufig zunächst verborgen.

Wie kann der Staat Tätern voraus sein?

Es ist wichtig, dass den Ermittlungsbehörden die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Bei Straftaten, die im Internet begangen werden, sind IP-Adresse und Portnummer häufig der einzige Ermittlungsansatz. Wenn diese nicht gespeichert sind, ist eine Zuordnung zu einem Anschlussinhaber oft nicht möglich. Eine Verkehrsdatenspeicherung, die die Spielräume nutzt, die der EuGH aufzeigt, ist daher dringend erforderlich.

Wie muss nationale und internationale Zusammenarbeit verbessert werden?

Es ist wichtig, enge Kontakte zu ausländischen Strafverfolgungsbehörden zu pflegen und verfahrensrelevante Informationen national und international auszutauschen. Die Zusammenarbeit funktioniert bereits sehr gut. Die Erfahrung zeigt auch, dass ein persönlicher Kontakt zu den Kollegen im In- und Ausland verfahrensfördernd wirken kann. Manchmal jedoch ist der Weg der internationalen Rechtshilfe aber auch langwierig und führt nicht oder zu spät zu den gewünschten Informationen.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch