Strobl kritisiert neues Staatsangehörigkeitsrecht
Berlin/Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich kritisch zum neuen Einbürgerungsrecht geäußert. „Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sollte noch einmal grundlegend überarbeitet werden“, kommentierte er. Seiner Ansicht zäumt das Gesetz, das der Bundestag im Januar verabschiedet und der Bundesrat am Freitag gebilligt hat, das Pferd von hinten auf. Einbürgerung könne erst am Ende einer gelungenen Integration stehen.
Die Bundesregierung hingegen sehe die Einbürgerung als Schritt zur Förderung von Integration und Teilhabe. „Das ist nach meiner festen Überzeugung die falsche Reihenfolge“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident.
Außerdem enthalte das Gesetz zahlreiche handwerkliche Fehler. So dauere eine gelungene Integration mehr als die im Gesetz vorgesehenen fünf Jahre. Außerdem werde das Ziel, Einbürgerungen schneller und einfacher zu ermöglichen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume erschwert.
Lob kam dagegen von Daniel Lede Abal , Migrationssprecher der Grünen im Landtag. „Die Reform setzt die richtigen Anreize für eine schnelle Integration und gleichzeitig bleiben wir auch im Wettbewerb um die international besten Köpfe konkurrenzfähig“, sagte er. Die Möglichkeit einer zügigen Einbürgerung ist für viele ein wichtiges Argument, zumal die Fünf-Jahres-Frist auch in Großbritannien und den USA gälten.
Auch der Bundesverband Geothermie meldet sich in Sachen Bundesrat zu Wort. Der Interessenverband monierte, dass das Haushaltsfinanzierungsgesetz nicht auf der Tagesordnung stand. Dies hatten einige unionsregierte Länder verhindert. Projekte stünden nun auf der Kippe, viele würden um ein Jahr zurückgerufen. Stadtwerke verlören Planungssicherheit. Die Befassung mit dem Thema ist nun auf der nächsten Bundesratssitzung am 22. März geplant.
Zustimmung kam dagegen von der Gewerkschaft Verdi – dafür, dass der Bundesrat sich gegen eine Paketzustellung durch Subunternehmen aussprach. Auch die 20-Kilo-Grenze für Pakete, die Alleinzusteller liefern, soll beibehalten werden.