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Strobl hadert weiterhin mit Cannabis-Legalisierung
Stuttgart. Eigentlich hatte der Innenminister angekündigt, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Dafür fehlte schlussendlich aber eine Mehrheit. Jetzt müssten Länder, Kommunen, Polizei, Justiz und die Ordnungsbehörden „das Schlamassel“ ausbaden, so Thomas Strobl (CDU) auf Nachfrage. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist mit Einzelheiten der neuen Regelungen ebenfalls nicht einverstanden. Die Situation vor der Teillegalisierung sei aber auch nicht akzeptabel: „Der Schwarzmarkt muss trockengelegt werden.“ Dealer dürften nicht immer weiter junge Leute süchtig machen.
Anbauvereinigungen können erst ab 1. Juli Erlaubnis beantragen
„Das bisher geltende Cannabisverbot hat nicht zu weniger, sondern zu mehr Konsum geführt“, erwidert Norbert Knopf (Grüne), Sprecher der Landtagsfraktion für Hochschulmedizin. Zu spät ist nach Meinung der Grünen jedoch damit begonnen worden, für die Versorgung mit legalem Cannabis zu sorgen. Wie das baden-württembergische Sozialministerium mitteilt, beginnt das Erlaubnisverfahren für Anbauvereinigungen erst am 1. Juli. Gegenwärtig sei das Bundesministerium für Gesundheit an der Ausarbeitung von Bundesrecht, welches für die Erlaubnisverfahren von erheblicher Relevanz sei und im Land künftig durch Rechtsverordnung geregelt werde.
Nicht absehbar ist nach Angaben des vom Grünen Manne Lucha geführten Ministeriums, wie viele Erlaubnisverfahren es geben wird und ob mit Verfahrensverzögerungen zu rechnen ist, weil sehr viele Anträge gestellt werden.
Viele Fragen noch ungeklärt
Auch andere Fragen sind ungeklärt, darunter der konkrete Umgang mit öffentlichen Plätzen und Gärten. Bislang habe ein generelles Drogenkonsumverbot zum Beispiel im Stuttgarter Schlossgarten gegolten, erläutert ein Sprecher im für die Landesliegenschaften zuständigen Finanzministerium. Dieses Drogenkonsumverbot werde „nun durch das Cannabisgesetz und damit durch höherrangiges Recht abgelöst“. Konkret betroffen von Kollisionen mit Verbotszonen könnte der Stuttgarter Schlossplatz sein. Einen Zeitplan für die notwendigen Gespräche gibt es nach Angaben des Ministeriums noch nicht. Ebenfalls geklärt werden müssen andere Einzelheiten von Tragweite, darunter, wie mit der Weitervermietung von Wohnungen umzugehen ist, in denen regelmäßig Cannabis geraucht wurde und wo die Geruchsbelastung dementsprechend ist.
„Die Ampel-Pläne sind ganz klar auch ein Sicherheitsrisiko für unsere Straßen“, so Strobl. Das Thema Verkehrssicherheit habe die Bundesregierung aber „offensichtlich gar nicht auf dem Schirm“. Bereits jetzt seien in Baden-Württemberg rund 70 Prozent der Drogenfahrten auf Cannabis zurückzuführen. Auf jeden Fall werde die Polizei „nicht entlastet“, sagt ein Sprecher im Innenministerium, „sondern ganz im Gegenteil sind durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit deutliche Mehraufwände zu erwarten“. Oberste Priorität dabei habe der Kinder- und Jugendschutz. „Wir schützen unsere Kinder und unsere Jugend und geben hier keinen Zentimeter nach.“ Zu diesem Zweck würden gerade Kinder und Jugendliche weiterhin über Wirkungsweisen, Risiken und Gefahren von Cannabiskonsum aufgeklärt.
Bundesregierung unterstützt Cannabisprävention finanziell
Das Sozialministerium ist zumindest in diesem Punkt mit Nachbesserungen der Ampel nicht unzufrieden. Die Bundesregierung habe nun zugesagt, die Maßnahmen zur Unterstützung der Cannabisprävention finanziell besser abzusichern. „Das ist erfreulich“, erläutert eine Sprecherin, „wenngleich das immer noch hinter dem zurückbleibt, was aus Ländersicht angemessen wäre.“