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Innere Sicherheit 

Strobl fordert mehr Befugnisse für die Polizei 

Die Ampel-Koalition in Berlin hat nach dem Attentat von Solingen ein Sicherheits- und Asylpaket angekündigt. Baden-Württembergs Innenminister Strobl (CDU) geht dieses nicht weit genug. Er erneuert seine Forderung nach dem Speichern von IP-Adressen. 

Um Straftaten zu verhindern benötigt die Polizei aus Sicht von Innenminister Thomas Strobl mehr Befugnisse im Internet.

dpa/Nicolas Armer)

Stuttgart/Berlin. Die Bundesregierung hat sich nach dem Anschlag in Solingen auf ein Sicherheits- und Asylpaket verständigt. Unter anderem soll das Waffenrecht verschärft und Leistungen für Asylbewerber eingeschränkt werden. Zudem sollen Behörden mehr Handhabe bekommen, um präventiv gegen gewaltbereite Islamisten vorgehen zu können, etwa mit Blick auf die Kontrolle von Geldströmen. Um Tatverdächtige effektiver identifizieren zu können, soll zudem die Befugnis für den Einsatz der „Gesichtserkennung“ ausgeweitet werden.

Land bringt Bundesratsinitiative zur Speicherung von IP-Adressen ein

Doch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) fehlt ein wichtiger Aspekt: Das Speichern von IP-Adressen. Baden-Württemberg hatte dazu bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht.  „Schwere Straftaten verlagern sich zunehmend in das Internet. Deshalb ist eine Mindestspeicherpflicht von IP-Adressen unverzichtbar“, forderte Strobl bereits im Mai. Damit könnten Strafverfolgungsbehörden Straftäter identifizieren. „Wir müssen die digitalen Fingerabdrücke sichtbar machen, damit Täterinnen und Täter nicht unentdeckt bleiben.“

Ohne Zuordnung von IP-Adressen laufen Ermittlungen oft ins Leere

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität stand im Mai auf der Tagesordnung des Bundesrats. Strobl zufolge ist bei Straftaten, die mittels Internet begangen werden, die IP-Adresse des Täters der effizienteste Ansatz. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber laufen die Ermittlungen oft ins Leere, wenn sonst keine Spuren vorhanden sind.

Um die Zuordnung sicherzustellen, brauche es eine Regel zur verbindlichen Speicherung von IP-Adressen. „Man muss die Spielräume, die der Europäische Gerichtshof für die Verkehrsdatenspeicherung eröffnet habe, auch nutzen“, sagt Strobl dem Staatsanzeiger. Die Polizei benötige dies, um terroristische Bedrohungen abwehren zu können. Derzeit kämen die Hinweise meist aus dem Ausland.

Strobl spricht sich dafür aus, dass Polizei online durchsuchen darf

Während das Bundesinnenministerium das Speichern von IP-Adressen befürwortet, setze das Bundesjustizministerium auf das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei können Behörden Kommunikationsunternehmen bei Verdacht auf schwere Straftaten verpflichten, Daten einzufrieren. Strobl reicht das nicht aus. Denn relevante Daten würden von den Providern entweder nicht gespeichert oder seien oft gelöscht, bevor die Polizei von der Straftat weiß. Nicht vorhandene Daten kann man nicht einfrieren.

Das Land setzt sich auch dafür ein, dass die Sympathiewerbung für islamistische Terrororganisationen wieder verboten wird. Diese ist seit 2002 straffrei.  Strobl sympathisiert auch damit, der Polizei Befugnisse für Online-Durchsuchungen einzuräumen. Aber das dürfte mit den Grünen nicht umsetzbar sein.  ( jer )

Mehr zum Thema: Die Polizeigewerkschaften sehen Handlungsspielraum beim Land | Staatsanzeiger BW

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