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Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Städtetag verlangt vom Land mehr Geld, Klarheit und Tempo

Eineinhalb Jahre vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Ganztagsgrundschule für alle Erstklässler im Land rückt der Städtetag das Thema Betreuung in den Fokus. Es geht dabei um Ferienzeiten, aber auch um die erforderlichen Qualifikationen.

Illustration: IMAGO/IMAGEBROKER

IMAGO/imageBROKER/Richard Laschon)

Stuttgart. Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz an 48 von 52 Wochen im Jahr, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027. Damit sind 2029/2030 erstmals alle Grundschulkinder erfasst, nach den Zahlen des Statistischen Landesamts sind das rund 454 000.

Der Städtetag verweist darauf, dass bisher die Betreuungsquote in den ersten vier Klassen bei 57 Prozent liegt, auf Grund von Elternbefragungen aber künftig mit 64 Prozent zu rechnen sei.

„Finanziell wird sich zudem stark auswirken, dass Betreuung künftig verpflichtend zu leisten ist“, heißt es in einer Beschlussvorlage, mit der sich der für Schule, Kultur und Sport zuständige Ausschuss des Städtetags auf seiner nächsten Sitzung Anfang Mai zu befassen hat und in der noch einmal dringend eine auskömmliche finanzielle Unterstützung durch Land und Bund angemahnt wird.

Probleme haben Eltern mit Kindern in Schulen an verschiedenen Orten

Für Unruhe sorgen allerdings nicht nur die möglichen Finanzierungslücken, sondern auch Fragen der Organisation. Anhand einer „Fallkonstellation“ wird die Problematik im Umgang mit den vier Wochen im Jahr erläutert, in denen der Rechtsanspruch nicht greift. Ein Beispiel dafür: Kinder besuchen Schulen in der Stadt A, die in den ersten beiden Wochen der Sommerferien geschlossen sind. In der Nachbarstadt B im selben Landkreis sind aber die dritte und die vierte Ferienwoche als Schließzeit vorgesehen. Weil sich der Rechtsanspruch der Kinder an den Landkreis richtet, können die einen wie die anderen in der jeweiligen Nachbarstadt nicht abgewiesen werden. Diskutiert wird, wie sinnvoll landesweite Regelungen sein könnten, auch mit Blick auf Familien, deren Kinder in unterschiedlichen Gemeinden zur Schule gehen und die zu unterschiedlichen Zeiten im Sommer daheim betreut werden müssten, weil der Rechtsanspruch nicht greift.

Von Schließzeiten doppelt betroffen sein könnten auch Familien, die umziehen. „Damit würde sich auch die Klärung von juristischen Spitzfindigkeiten in Einzelfällen erübrigen“, heißt es beim Städtetag. Er sieht das Kultusministerium in der Verantwortung, Detailfragen zur Schließzeit zu klären. Und zwar recht zeitnah, um vor Ort Planungssicherheit zu schaffen. Prinzipiell einfacher, obwohl noch nicht abschließend geregelt ist der Umgang mit den Weihnachtsferien: Wenn die zwei Wochen bis Dreikönig grundsätzlich zur anspruchsfreien Zeit erklärt werden, müssen nur noch zwei weitere organisiert werden.

Die zweite Großbaustelle rund um Fragen der Betreuung ist die Qualifizierung der notwendigen zusätzlichen Kräfte. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) betont regelmäßig, dass Baden-Württemberg einen „qualitätvollen Ganztag“ anbieten wird. „Das setzt aber die entsprechende Qualifizierung voraus“, schreibt der Städtetag weiter, „denn Fachkräfte stehen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Grundschulkinder auf absehbare Zeit definitiv nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung.“

Auf dem Tisch liegt ein von allen drei kommunalen Landesverbänden unterstütztes Konzept der Volkshochschulen. Allein über das Vorhandensein dieses Konzepts, in dem Angebote über 80 oder über 200 Stunden vorgesehen sind, bestehen Unstimmigkeiten mit dem Kultusministerium. Zudem beklagen Städte, Kreise und Kommunen, dass die für eine ausreichende Qualifizierung vom Land verlangten gut sieben Millionen Euro pro Jahr im Doppelhaushalt 2025/2026 nicht etatisiert seien.

Städtetag will Ende 2025 Klarheit über alle Regelungen haben

Viele Beteiligte vor Ort und in den Verbänden sind der Meinung, dass die Zeit inzwischen drängt. Denn von den eineinhalb Jahren bis zum Inkrafttreten bleiben in der Praxis weniger als gut acht Monate, um alle Weichen zu stellen. Bis Mitte März 2026 werden Eltern den Anspruch auf Ganztag für ihre Kinder angemeldet haben, und bereits bis Ende 2025, so verlangen Kreise und Kommunen, müssten alle Regelungen verabschiedet sein.

Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Stadt Ulm mit Berechnung der voraussichtlichen Kosten der rechtsansprucherfüllenden Betreuung. Im Mai will der Städtetag auch darüber diskutieren. Dann brauche es „dringend“ eine „Verständigung mit dem Land über die faire, dauerhafte und verlässliche finanzielle Anteilsfinanzierung durch Bund, Land, Erziehungsberechtigte und Kommunen“.

Städtetag will pauschalierte Landesförderung

Gegenwärtig bestehen rund 25 000 Betreuungsgruppen und damit Ganztagsgrundschulangebote im Land. Deren Förderung muss jährlich und dazu auch noch aus unterschiedlichen Töpfen beantragt werden. „Durch den Rechtsanspruch werden künftig noch mehr Kinder im Grundschulalter betreut werden, folglich noch mehr Betreuungsgruppen einzurichten sein“, schreibt der Städtetag, „umso dringlicher ist der Wechsel von der antragsbasierten Landesförderung zu einer pauschalierten Landesförderung.“

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