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Städtetag: Verlässlichkeit bei Ganztagsbetreuung hat ihren Preis

Das neue Maßnahmenpaket des Städtetags zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umfasst 14 Punkte. Ein wichtiges Element ist die Kooperation der Kommunen mit externen Partnern. Modellprojekte sollen im nächsten Herbst starten.

Schreiben und Malen gehören ebenso zum Betreuungsangebot an Ganztagsschulen wie sportliche Aktivitäten, die in Kooperation mit Vereinen stattfinden.

dpa/photothek/Ute Grabowsky)

Stuttgart. Ein Jugendverband bietet durch seinen erlebnispädagogisch geschulten Sozialpädagogen zwei Tage pro Woche an; ein Sportverein hat zweimal wöchentlich für jeweils eineinhalb Stunden Tischtennis im Angebot, für 24 Schüler der Unterstufe in der Schulturnhalle; ein Jugendhaus bringt sich in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kirchengemeinde ein. Es gibt viele gute Beispiele für die Kooperationen, die den schon in knapp drei Jahren startenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz mit sichern sollen. Und auch die Kosten hat der Städtetag schon durchkalkuliert: So muss ein Schulförderverein, der an drei Nachmittagen vier Stunden für 24 Kinder bietet, sich auf fast 50 000 Euro im Jahr einstellen.

Städtetag pocht auf Qualifizierung und Finanzierung

„Die außerschulischen Partner wiederum benötigen Verlässlichkeit hinsichtlich der Finanzierungszusagen“, nennt Norbert Brugger, der zuständige Dezernent im Städtetag, eine von fünf Säulen. Denn Ganztag insgesamt brauche auch Vertrauen, Vielfalt, Koordination und Qualität. „Wir sagen nicht, das sei nicht zu schaffen“, so Brugger, „aber wir sagen, dass die Anstrengungen groß sind; denn Verlässlichkeit hat ihren Preis.“ Das Land sei in der Pflicht. So können nach Einschätzung des Städtetags Qualitätsanforderungen nur dann erfüllt werden, wenn die Hauptverantwortlichen „eine adäquate Qualifikation mitbringen“, wenn „über die reinen Angebotszeiten hinaus auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung und Vernetzungsaspekte mit bedacht sind“ und wenn genau diese Zeiten auch in die Finanzierung miteingerechnet werden.

Vereine verstehen sich als „starke Partner“, wie es in einem Positionspapier des Landessportverbands Baden-Württemberg (LSVBW) heißt. Die Potenziale im Ganztag könnten aber nur entfaltet werden, „wenn alle Rechtsanspruchsträger und staatlichen Ebenen die erforderlichen Rahmenbedingungen und Strukturen schaffen sowie unverzüglich ein Förderprogramm auflegen“. Zeitnahe und frühzeitige politische Weichenstellungen seien nötig, um die Vorbereitung zu gewährleisten.

Modellprojekte sind der erste Schritt

Der LSVBW ist Dach für 99 Mitgliedsorganisationen von über 11 000 Vereinen. Vorgeschlagen ist, flächendeckend Koordinierungsstellen zu schaffen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Außerdem könne und dürfe der Anspruch nicht sein, Kinder lediglich zu betreuen, sondern vielmehr „muss der Ganztag zu einem Lebens-, Bildungs- und Bewegungsort werden, in dem die Perspektiven und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt und die demokratischen Kinderrechte verwirklicht werden“.

Der erste konkret Schritt ist es, Modellprojekte konkret auszugestalten, von denen im Idealfall auch andere Partner wie Kunst- und Musikschulen sowie Musikvereine profitieren könnten. Viele Regionen haben Erfahrungen, die ersten seit bald zehn Jahren. Schon 2014 hat das Kultusministerium die Rahmenvereinbarung zu „Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport“ mit dem LSVBW geschlossen, die auch die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen umfasst.

Der Betreuungsanspruch erstreckt sich auch auf die Ferienzeiten

Seit damals sammeln Vorreiter Erfahrungen, von Schwäbisch Hall bis an den Bodensee. Auch könnten lokale Bildungsnetzwerke genutzt werden. In Karlsruhe sind schon 150 Netzwerke aktiv, im Schwarzwald-Baar-Kreis 125, in Heidenheim 66.

Ein weiterer Aspekt, der ebenfalls in Modellen erprobt wird, ist die Ferienbetreuung. Denn der Rechtsanspruch, der ab Schuljahr 2026/27 aufwachsend ab der ersten Klasse gelten wird, erstreckt sich auch auf die Ferienzeiten – einem Umfang von fünf mal acht Zeitstunden in maximal vier Ferienwochen.

Vereinbarungen mit Vereinen sind notwendig

Ein „großes Ausbaufeld“ prognostiziert der Städtetag ebenfalls mit einem konkreten Beispiel: Der zweiwöchige Aufenthalt in einem Fußballcamp unter Leitung des Sportvereins könnte „rechtsanspruchserfüllend“ sein, aber nur wenn der Sportverein eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Schulträger abschließt, wenn das Betreuungsangebot den entsprechenden zeitlichen Umfang hat – eben jene acht Stunden an fünf Werktagen –, und wenn Verbindlichkeit und Verlässlichkeit geregelt sind.

Entsprechende Vereinbarungen könnten in der Regel für drei Jahre abgeschlossen werden, um die Planungssicherheit unter allen Beteiligten, und nicht zuletzt für Eltern und Kinder, sicherzustellen.

Volkshochschulen qualifizieren die Betreuungskräfte

Der Volkshochschulverband hat ein umfangreiches Konzept zur Qualifizierung von Betreuungskräften. Es sieht landesweit zwei Stufen vor, um „theoretische Grundlagen, Grundsätze des pädagogischen Handelns, konzeptionelle spezifische Themen sowie praktische Inhalte“ zu vermitteln. Die Basisschulung besteht aus 80 Unterrichtseinheiten, die Aufbauschulung umfasst 120 und „qualifiziert die Teilnehmenden zur Gestaltung eines hochwertigen Betreuungs- und Bildungsangebotes insbesondere in einem rhythmisierten Ganztag“.

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