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Staatsangehörigkeit von 2300 Geflüchteten geprüft
Stuttgart. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr 2334 Verdachtsfällen wegen Zweifeln an der Staatsangehörigkeit ukrainischer Flüchtlinge gemeldet. Bestätigt hat sich der Verdacht nur in wenigen Dutzend Fällen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums an den AfD-Abgeordneten Ruben Rupp hervor.
Es geht im Kern darum, inwieweit Menschen mit ungarischer Staatsangehörigkeit unrechtmäßig einen vorübergehenden Schutzstatus als ukrainische Flüchtlinge beantragen könnten – und damit Anspruch auf Bürgergeld hätten.
Verdachtsfälle werden dem Regierungspräsidium Karlsruhe gemeldet
Die Ausländerbehörden können seit gut einem Jahr solche Verdachtsfälle zentral an das Regierungspräsidium Karlsruhe melden. Eine Überprüfung finde dann laut Ministerium durch die Behörden in Ungarn und der Ukraine über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt.
Das Ergebnis der Überprüfungen: 61 Personen besaßen lediglich die ungarische Staatsangehörigkeit, 35 besaßen eine doppelte Staatsangehörigkeit. „Nach unserem aktuellen Stand handelt es sich derzeit nicht um ein Massenphänomen, wir wollen aber jedem Einzelfall konsequent nachgehen und vor allem auch weniger offensichtliche Fälle aufdecken“, so Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU). Seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 sind dem Papier zufolge 157 138 Geflüchtete aus der Ukraine nach Baden-Württemberg gekommen (Stand: 12. Mai).
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