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So bereitet sich Baden-Württemberg auf die frühere Wahl vor
Stuttgart. Nach dem Ampel-Aus soll zwar schon im kommenden Februar ein neuer Bundestag gewählt werden. Der vorgezogene Termin und die zeitlich verkürzten Planungen stellen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Landeswahlleiterin Cornelia Nesch allerdings nach eigener Einschätzung nicht vor größere Probleme. Das sehen die Landkreise ähnlich: „Aus Sicht der Kreiswahlleitungen kann ich dazu nur sagen, dass wir auch mit deutlich verkürzten Fristen hätten umgehen können“, sagte der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter. Der Wahltermin im Februar sei „jedenfalls völlig unproblematisch“.
Landkreistag empfiehlt Debatte über Online-Wahlen
Walter rief zudem zu einer Debatte über ein moderneres Prozedere bei einer Wahl auf. Es müsse geprüft werden, ob nicht auch Online-Wahlen ermöglicht werden sollten. „Damit könnten Menschen an die Wahlurne gebracht werden, die aus welchen Gründen auch immer am Wahltag den Weg ins Wahllokal nicht finden, aber dennoch gerne ihre Stimme abgeben würden“, sagte er.
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD hatten sich zuvor auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar geeinigt. Der Termin ist auch mit den Grünen abgestimmt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird voraussichtlich am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Die endgültige Entscheidung über den Wahltermin muss danach Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen. Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen, um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Nach öffentlichem Druck hatte er sich aber kompromissbereit gezeigt.
Grün-Schwarz mahnt zur Stärkung des Verfassungsgerichts vor der Wahl
Trotz des Ampel-Bruchs mahnt die grün-schwarze Landesregierung allerdings, die Gesetzesarbeit nicht monatelang ruhen zu lassen. Es gebe noch wichtige Vorhaben, bei denen sich die Parteien einigen könnten. Aus Sicht des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) muss die geplante Reform zur Sicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts vor der nächsten Wahl verabschiedet werden.
Bislang hat sich einzig die AfD gegen die Pläne ausgesprochen, die das Verfassungsgericht widerstandsfähiger machen sollen. Kern des Entwurfs ist die Verankerung von Regeln im Grundgesetz, die das Gericht betreffen. Damit soll verhindert werden, dass diese Regeln eines Tages mit einfacher Mehrheit geändert werden können, um das Karlsruher Gericht zu instrumentalisieren.
SPD, Grüne, FDP und Union wollen die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren in der Verfassung festschreiben. Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts nie gefährdet ist, soll im Grundgesetz auch stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) nannte als weiteres Vorhaben die aktuell bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung zur Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls. Es gebe sicher auch weitere Vorhaben, über die man sich aber in Berlin verständigen müsste. (dpa/lsw)
Neuwahl des Bundestags: Die lange To-Do-Liste für Kommunen und Parteien | Staatsanzeiger BW