Richterwahl: AfD droht mit Klage vor Verfassungsgericht
Stuttgart. Einen Tag vor der Wahl eines neuen Richters für den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg haben die Landtagsfraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, für den Posten nominiert. Man setze damit ein klares Zeichen gegen Antisemitismus, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Hans-Ulrich Rülke am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung.
Suliman soll auf Sabine Reger folgen, die im Januar gestorben war. Reger war 2018 auf Vorschlag der AfD als Laienrichterin an das Landesverfassungsgericht gewählt worden. Die AfD hatte für Regers Nachfolge den Sprecher der Landtagsfraktion, Thomas Hartung, nominiert. Hartung werde am Mittwoch von der AfD für das Amt vorgeschlagen, sagte AfD-Fraktionschef Anton Baron am Dienstag in Stuttgart.
Die gemeinsame Nominierung der anderen vier Parteien sehe man sehr kritisch. Die AfD habe das Vorschlagsrecht. «Die anderen hantieren auf rechtlich sehr wackeligen Füßen», sagte Baron. Der Verfassungsgerichtshof müsse das Parlament widerspiegeln. «Das tut er mit dem anderen Kandidaten nicht.» Man habe keine Zweifel an Suliman als Persönlichkeit, sagte Baron. «Wir haben aber Zweifel daran, dass die anderen Fraktionen ein Vorschlagsrecht haben.» Sollte der Landtag Suliman wählen, werde man vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, kündigte Baron an.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Mitgliedern: drei Berufsrichtern, drei Mitgliedern, die durch ihre Ausbildung die Voraussetzungen dafür mitbringen und drei Laienrichtern ohne juristische Ausbildung.