STUTTGART. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim im Mai den Rettungsdienstplan des Landes für teils unwirksam erklärt hat und die alten Hilfsfristen wieder gelten, braucht Baden-Württemberg ein überarbeitetes Rettungsdienstgesetz. Das Innenministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, „der dazu beitragen soll, dass der Rettungsdienst auch in Zukunft in der Lage ist, die wachsenden Herausforderungen zu bewältigen“.
Ein Baustein sind dabei die Hilfsfristen. Dies...
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