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Cannabis-Gesetz

Praktikabilität statt Parteiideologie

Kommende Woche ist das Cannabis-Gesetz im Bundesrat. Seit Wochen wird darüber diskutiert, bei Strafverfolgungsbehörden sorgt es derweil für erhebliche Mehrarbeit. Auch deshalb wollen CDU- und CSU-Innenminister den Vermittlungsausschuss anrufen - und sie denken über eine Klage nach. 

Das neue Cannabis-Gesetz soll trotz Kritik bereits im April in Kraft treten.

dpa/AP Images/Elaine Thompson)

Das Cannabis-Gesetz sorgt politisch seit Wochen für Debatten, bei den Strafverfolgungsbehörden sorgt es dagegen schon jetzt vor allem für deutlich mehr Arbeit. Und dies einmal mehr mit Ansage, hatten Praktiker und Verbände genau davor gewarnt. Es ist nicht das erste Gesetz, das die Praxis zum Verzweifeln bringt. Und es stellt sich die Frage, wieso die Politik in solchen Dingen nicht stärker berücksichtigt, wie sich neue Gesetze oder Gesetzesänderungen tatsächlich auswirken werden.

Bundesjustizminister muss Gesetzesänderung teilweise zurücknehmen

Auch bei der Strafverschärfung mit Blick auf den Besitz kinderpornografischen Materials hatten Ermittler gewarnt, mit den Neuerungen müssten auch geringfügige Fälle zu Ende ermittelt werden, – etwa wenn Lehrer ein Bild weitergeleitet haben, um Eltern zu informieren -, für die schweren Fälle bleibe weniger Zeit. Das Gesetz kam trotzdem, nun musste Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) es teils zurücknehmen. Eben weil solche Fälle die Ermittler unverhältnismäßig gebunden haben.

Der Gesetzgeber kann es sich nicht leisten, Justiz und Polizei zu schwächen

Der Gesetzgeber kann es sich nicht leisten, Justiz und Polizei durch immer neue Regeln, die in der Praxis nicht funktionieren, zu schwächen. Dafür ist der Personalmangel viel zu groß – bei steigenden Fallzahlen. Deshalb: Parteiideologie darf nicht über der Praktikabilität stehen. Politiker sollten die Bedenken der Praxis ernst nehmen. Sonst wird es noch viele weitere Gesetze geben, die man wieder einkassieren muss.

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„Es braucht vor allem mehr Personal“ | Staatsanzeiger BW

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