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Politikwissenschaftler sieht Wahltermin kritisch

Wenn ein Wahltermin vorgezogen wird, gelten verkürzte Fristen. Doch wie sehr dürfen sie verkürzt werden? Uwe Wagschal, Politikwissenschaftler in Freiburg, sieht den 23. Februar kritisch.

Uwe Wagschal hätte es für besser gefunden, am 30. März zu wählen, wie dies Olaf Scholz nach dem Ampel-Aus vorgeschlagen hatte.

dpa/Ronald Wittek)

Freiburg. Am 23. Februar soll der neue Bundestag gewählt werden. Doch da könnte es noch Ärger geben. Uwe Wagschal, Politikwissenschaftler in Freiburg, warnt davor, dass die Wahl vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt werden könnte. Normalerweise müssten Parteien nämlich spätestens 97 Tage vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung mitteilen. Diese Fristen dürften bei vorgezogenen Wahlen verkürzt werden, Kleinparteien könnten aber klagen, weil sie nur zugelassen werden, wenn sie mindestens 2000 Unterstützerunterschriften pro Bundesland und 200 pro Wahlkreis sammeln. Das könnte knapp werden.

Wagschal erinnert daran, dass die Wahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden musste. Falls nun die Bundestagswahl wiederholt werden müsse, werde dies auf CDU-Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz zurückfallen, der auf einen frühen Termin bestanden hatte. Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte ursprünglich den 30. März vorgeschlagen.

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