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Studium und Praxis

Ausbildung von Juristen: Oberlandesgericht und Uni Tübingen kooperieren

Die Uni Tübingen und das Oberlandesgericht Stuttgart kooperieren bei der Ausbildung von Juristen auf bislang einzigartige Weise. Im Wintersemester startet eine Vorlesungsreihe, bei der erfahrene Richter aktuelle Fälle aus dem Zivilrecht mit Studierenden lösen. Im Gegenzug soll die wissenschaftliche Perspektive auf der Richterbank gestärkt werden.

Die Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis ist im Jura-Studium besonders wichtig.

dpa/Friso Gentsch)

Stuttgart/Tübingen. Der Austausch zwischen Lehre und Berufspraxis wird zunehmend relevanter, um junge Richter fit für den Beruf zu machen. Zu diesem Zweck haben die Universität Tübingen und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Kooperation vereinbart.

In einem einzigartigen Projekt sollen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung bei der Ausbildung von Juristen eng zusammenarbeiten, teilen beide Institutionen mit. Ziel sei es, den Rechtsstaat zu stärken, erklärten der OLG-Präsident Andreas Singer und Prorektorin Karin Amos bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.

Überdurchschnittliche Ergebnisse bei Erster juristischer Prüfung

Die Lehrveranstaltung an der Juristischen Fakultät soll den Prüfungsstoff für das Erste juristische Staatsexamen abdecken. So sei für eine ideale Verbindung zwischen Wissenschaft und Prüfungsvorbereitung gesorgt. Dabei gehe es aber auch um wichtige Einblicke in das Richteramt und die Verankerung einer starken unabhängigen Justiz als Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaats, bekräftigt Karin Amos. Der sei auch in Zukunft auf Exzellenz dringend angewiesen.

Für den Präsidenten des Oberlandesgerichts genießt die Juristische Fakultät der Uni Tübingen einen exzellenten Ruf bei der Ausbildung. Die Verbindung zwischen Wissenschaft und Lehre sei lebendig, erklärt er, warum die Wahl auf Tübingen fiel. Studierende erzielten hier häufig überdurchschnittliche Ergebnisse in der Ersten juristischen Prüfung. „Als Justiz wollen wir daher schon in der universitären Ausbildung unseren Beitrag leisten und die Grundlagen für einen erfolgreichen Berufsstart in Justiz und Anwaltschaft schaffen“, so Andreas Singer.

Im Gegenzug sollen Professorinnen und Professoren im Nebenamt verstärkt als Richter am OLG eingesetzt werden, stellt der Dekan der Juristischen Fakultät, Jens-Hinrich Binder, in Aussicht. Das könne die wissenschaftliche Perspektive auf der Richterbank stärken. Darüber hinaus wurde eine wechselseitige Mitwirkung an Fortbildungen und Seminaren vereinbart. Nicht zuletzt sollen Tübinger Jura-Studierende beim höchsten Gericht in der Landeshauptstadt Hilfe bekommen, attraktive Praktikumsplätze an den Gerichten zu finden.

Laut Aussage von Dekan Binder ist geplant, die Kooperation perspektivisch auch auf das Straf- und Familienrecht ausdehnen. Gerade im Strafrecht sei das OLG Stuttgart mit seiner erstinstanzrechtlichen Zuständigkeit in großen Staatsschutzverfahren besonders geeignet, um den Studierenden Einblicke in Verfahren zu bieten und ihnen gleichzeitig „die Bedeutung der Gerichte für die Verteidigung unserer Freiheit und unserer Grundrechte zu vermitteln.“

Dritter Strafsenat verhandelt über Umsturzpläne der Gruppe um Reuß

Aktuell verhandeln die Richterinnen und Richter des Dritten Strafsenats das Verfahren des Generalbundesanwalts gegen neun Angeklagte, die der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß angehören. Vor dem OLG war auch der Fall des islamistisch motivierten Terroristen verhandelt worden, der im Dezember 2017 einen Anschlag auf den Karlsruher Weihnachtsmarkt plante.

„Es wird in den kommenden Jahren entscheidend darauf ankommen, die Abwehrkräfte der freiheitlichen Gesellschaft gegen extremistische Bedrohungen zu stärken. Dazu sind wir auf unseren Nachwuchs dringend angewiesen“, so die Kooperationspartner Singer, Amos und Binder. „Jede und jeder einzelne zählt.“ Eine Zukunft werde die Verfassungsordnung nur dann haben, wenn auch junge Menschen bereit sind, sich für die Freiheit, die Demokratie und das Recht einzusetzen. Vor allem in Zeiten, in denen die freiheitliche Demokratie und ihre rechtsstaatlichen Strukturen herausgefordert werden.

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