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Notariatsreform in Baden-Württemberg: Das hat sich seither verändert

Seit der Notariatsreform in Baden-Württemberg im Jahr 2018 gibt es europaweit nur noch freiberufliche Notare. Die staatlichen Notariate wurden aufgelöst. Was sich seither getan hat.

2018 wurde alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst.

dpa/ Zoonar | DesignIt)

STUTTGART. Mit der Notariatsreform in Baden-Württemberg wurden zum 1. Januar 2018 rund 300 staatliche Notariate aufgelöst. Seitdem gibt es nur noch freiberufliche Notare in Deutschland und Europa. Was sich bisher getan hat, lesen Sie im Artikel.

Die Notariatsreform in Baden-Württemberg dauerte fast zehn Jahre lang. 2010 wurde die Reform beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2017 mussten die neuen Strukturen greifen, auch wenn die Reform für viele Beteiligte den Wechsel in die Selbstständigkeit oder den Wechsel des Arbeitgebers bedeutete. Laut Justizministerium Baden-Württemberg war das eine der Herausforderungen der Notariatsreform.

Gründe für die Notariatsreform

Wieso brauchte es überhaupt eine Neuordnung des Notarwesens? Das Justizministerium nennt hierfür die unterschiedlichen Strukturen zwischen den Landesteilen als einen Grund. Diese existierten bundes- und europaweit nur in Baden-Württemberg. Im badischen Landesteil gab es die Richternotare, also Volljuristen im Landesdienst. Im württembergischen Landesteil gab es die Bezirksnotare. Dazu kamen auch einige freie Notare. Letztlich kam neben dem Druck auf Bundesebene auch solcher aus Brüssel hinzu, die Strukturen zu vereinheitlichen.

Verbeamtete Notare, die sich entschlossen haben, im Landesdienst zu bleiben, konnten zum Beispiel bei Amtsgerichten weiterarbeiten. Diese haben die Aufgaben des Nachlass- und Betreuungsgerichts sowie des Grundbuchamts übernommen.

Das hat sich seither getan

Die Notariatsreform bedeutete für viele Beschäftigte zunächst einmal einen persönlichen Umbruch, sagt Jan Arnold, Vorsitzender des württembergischen Notarvereins. Denn es stellte sich die Frage, ob verbeamtete Notare ihr Beamtenverhältnis aufgeben und als freiberufliche Notare weiterarbeiten wollen oder ob sie Beamte bleiben und dafür in den Landesdienst gehen. Und es mussten wiederum Bewerbungsphasen neu durchlaufen werden.

„Für viele war es auch eine Altersfrage“, ergänzt Arnold. Auch für viele Frauen in der Familienplanung fiel die Entscheidung für den Sprung in die Freiberuflichkeit nicht leicht. Er stellt seit der Notariatsreform zudem eine sinkende Zahl weiblicher Notare fest.

Vorteile der Reform

Am 1. Januar 2018 startete man mit Notarstellen in 137 Kommunen, insgesamt waren 337 Notare und zwei Notariatsverwalter bestellt. Am 31. Dezember 2021 gab es laut Justizministerium in 139 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs 336 Notare, eine Notariatsverwalterin und einen Notariatsverwalter. Klienten müssen oftmals lange Wege in Kauf nehmen, besonders im ländlichen Raum, gibt Arnold zu Bedenken. Jedoch haben Notare seit der Reform auch weniger Aufgaben als davor, da einige davon nun die Amtsgerichte übernehmen. Der Beruf des Notars ist jedoch kein frei zugänglicher Beruf, denn die Notare werden nach der Ernennung zum Notarassessor und einem mindestens dreijährigen Anwärterdienst auf das Amt des Notars vorbereitet und können sich danach auf freiwerdende oder neu geschaffene Notarstellen, die vom Justizministerium ausgeschrieben werden, bewerben.

Doch die Notariatsreform hat auch ihre Vorteile. Neben der Harmonisierung mit den anderen Bundesländern, bietet sie die Vorzüge, die eine Freiberuflichkeit mit sich bringt. Dazu zählt zum Beispiel die Flexibilität in der Terminplanung und jene beim Anstellen von Mitarbeitern.

Vereinigungen

Bereits vor der Reform hat es Notarvereinigungen in Baden-Württemberg gegeben. Dazu zählen der württembergische Notarverein und der badische Notarverein. Während der badische Verein der Reform positiv gegenüber stand und auch solch eine forderte, war der württembergische skeptisch. Seither arbeiten die Vereine enger zusammen. Daneben nimmt die Notarkammer Baden-Württemberg auch staatliche Aufgaben wahr, sie ist Körperschaft öffentlichen Rechts. Mitglieder der Notarkammer Baden-Württemberg sind Notarinnen und Notare im Hauptberuf sowie im Nebenberuf.

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