Neue Schulden: Kretschmann hat Bedenken und stimmt trotzdem zu

Ministerpräsident Winfried Kretschmann spricht von einem Störgefühl, stimmt aber dennoch im Bundesrat für die Lockerung der Schuldenbremse. Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur
IMAGO/dts Nachrichtenagentur)Schuldenbremse: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu
Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin zwei Grundgesetzänderungen beschlossen. Sie dienen der Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und der Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur. Die notwendige Zweidrittelmehrheit kam mit 53 von 69 Stimmen zustande. „Wenn wir nicht selbst für unsere Sicherheit und für unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sorgen, dann wird es keiner tun“, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). „Es geht um nicht weniger als die Selbstbehauptung Europas – sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch.“ Und es gehe um die Selbstbehauptung von Frieden, Freiheit und Demokratie. „Auf so eine außergewöhnliche Herausforderung kann man nicht mit gewöhnlichen Mitteln reagieren“, sagte Kretschmann. Gleichzeitig äußerte er Bedenken: „Zum einen, weil das Verfahren angesichts der gewaltigen Summen, um die es hier geht, eine Zumutung ist. Zum anderen, weil durch die Änderung des Grundgesetzes landesrechtliche Regelungen zur Schuldenbremse unmittelbar aufgehoben werden.“ Der FDP-Finanzpolitiker Frank Bonath kritisierte die Neuverschuldung. „Grundlose Schulden und dazu noch weitere Milliarden – mit diesem süßen Gift bekommt man auch Winfried Kretschmann auf seine Seite“, so Bonath in einer Pressemitteilung. „Man kann jetzt schon die Uhr danach stellen, wann Grüne und CDU in Baden-Württemberg einen Nachtragshaushalt zur Vereinnahmung der Neuschulden vorlegen.“ (lass)
(Drucksache 115/25, Beschluss)
Härtere Strafen für den Einsatz von K.O.-Tropfen geplant
Auf Antrag des Landes Berlin hat sich der Bundesrat bei seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag in Berlin für härtere Strafen beim Einsatz von K.O-Tropfen ausgesprochen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. In diesem Urteil stellte das Gericht klar, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. In diesem Zusammenhang wird auch von chemischer Unterwerfung geredet. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuchs. In einer Entschließung fordern die Länder von der Bundesregierung, eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten. Ziel sei es, dass auch beim Einsatz von K.O-Tropfen eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten solle. (lass)
(Drucksache 28/25, Entschließung)