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Mehr Raum für Berichte über die dritte Gewalt
Auf der neuen Seite „Justiz & Recht“ will der Staatsanzeiger ab sofort alle zwei Wochen fundiert über aktuelle Justiz-Themen berichten. In einer Zeit, in der Demokratie und Rechtsstaat immer wieder infrage gestellt werden, ist es umso wichtiger, dass die vierte Gewalt, also die Medien, der dritten Gewalt ausreichend Raum in der Berichterstattung einräumt.
Dabei ist es unerlässlich, die wichtige und komplexe Arbeit von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten aufzuzeigen, aber auch die von Resozialisierungseinrichtungen und von Opferhilfeeinrichtungen. Oberstes Gebot ist dabei stets Ausgewogenheit, Neutralität, aber auch eine differenzierte Betrachtungsweise.
Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut
Die Aufgabe der Justiz ist zum einen, sicherzustellen, dass Personen und Einrichtungen ihr Verhalten an der verfassungsmäßigen Ordnung ausrichten. Zum anderen muss sie dafür sorgen, dass jeder die Möglichkeit hat, zu seinem Recht zu kommen.
Dies ist ein hohes Gut, das in der Gesellschaft leider allzu häufig nicht mehr angemessen gewürdigt wird. Umso wichtiger, daran zu erinnern, warum Gerichte die Kompetenz haben, den Inhalt dieser Ordnung durch Interpretation von Verfassung und Gesetzen feststellen und festlegen zu können.
Den Leser mit Informationen besorgen, nicht belehren
Zu den Aufgaben der Medien gehört es, die Leser mit den Informationen zu versorgen, die sie benötigen, um sich in der Rechtsordnung zurechtzufinden, aber auch um beurteilen zu können, ob und inwieweit die Justiz ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe gerecht wird und gerecht werden kann. Aufgabe der Medien ist mitnichten, zu belehren.
Künftig will der Staatsanzeiger genauer auf die Justiz blicken, weshalb die Redaktion sich zu einer eigenen Seite entschlossen hat.