Manche Kritik an Muhterem Aras trifft die falsche Person
Stuttgart. Seit sie 2016 das zweithöchste Amt im Staat übernommen hat, hat Muhterem Aras einige schwere Stürme überstanden, bis hin zu heftigen politischen Angriffen von Seiten der AfD. Dass sie trotz ihrer parteipolitischen Vergangenheit das Amts stets überparteilich ausgeübt hat und sich entschieden für die Demokratie einsetzt, hält man ihr parteiübergreifend zugute.
Doch nun steht die 58-Jährige in der öffentlichen Kritik. Die Aufblähung des Landtags bei der nächsten Landtagswahl, der im schlimmsten fall auf 220 Sitze anwachsen könnte, verbinden die Bürger mit ihrem Gesicht. Ebenso wie der Streit um merh Stellen in der Landtagsverwaltung und die Verbeamtung von Parlamentarischen Beratern.
Das Wahlrecht haben die Parteien entschieden
Dabei liegt die Verantwortung für die Wahlrechtsreform zweifellos bei den Fraktionen im Landtag. Das Zweistimmenwahlrecht mit einer Landesliste soll mehr Diversität und Ausgewogenheit bringen. Da keine Partei auf Mandate und Vorteile verzichten wollte, fehlt jedoch jegliches Korrektiv für eine Flut von Ausgleichsmandaten.
Auch der Streit um die Verbeamtung von Parlamentarischen Beratern der Fraktionen ist ein Thema, wo Aras auf Reformen drückt. Die Fraktionen genießen allzu gerne die Praxis, parteinahe Mitarbeiter bei der Landesverwaltung zu verbeamten. Oder, noch attraktiver, das Geld für die insgesamt 82 Stellen selbst zu verwalten. Das ist eine Unart, die verfassungsrechtlich bedenklich ist.
30 neue Landtagsstellen sind nicht darstellbar
Was man der Landtagspräsidentin ankreiden muss, ist eine allzu hohe Forderung, 30 neue Stellen zu bewilligen. Unter andrem für ihre Veranstaltungen zur Demokratieförderung. . Hier wäre mehr Augenmaß nötig gewesen, wobei man auch anmerken darf, dass die Landtagsverwaltung vor 2016 stark unterbesetzt war. Dennoch – eine solche Forderung ist in der Krise nicht darstellbar.
Es ist Zeit für klare Verhältnisse
Zu kritisieren ist auch, dass eine neue Abteilung für Aras früheren Büroleiter geschaffen wurde, die sich als Missgriff herausstellte. Dieser Vorgang ist in dem Politroman „Der Beamte Wieler“ jüngst sogar literarisch verwertet worden.
Es bleibt zu hoffen, dass nicht die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung die Leidtragenden des Tauziehens sind. Es wäre an der Zeit, klare Verhältnisse zu schaffen, verfassungsgemäße Zustände herbei zu führen und sich von manchen lieb gewonnen Pfründen zu verabschieden.